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Putzfrau, Reinigungskraft oder doch Haushaltshilfe?

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Die Hausarbeit wächst Ihnen über den Kopf oder Sie haben schlichtweg keine Zeit oder Lust dazu, sich um alle anfallenden Aufgaben selbst zu kümmern. Hilfe muss also her! Doch nach wem suchen Sie eigentlich? Nach einer Putzfrau? Einer Putzkraft? Einer Reinigungskraft? Oder vielleicht doch nach einer Haushaltshilfe oder einer Hauswirtschafterin? All diese Begriffe werden im alltäglichen Sprachgebrauch gern synonym verwendet, doch gibt es Unterschiede? Erledigt eine Haushaltshilfe andere Aufgaben als eine Putzfrau? Erfahren Sie hier mehr darüber.

Welche Aufgaben erledigt eine Haushaltshilfe?

Den wohl umfassendsten Aufgabenbereich hat eine Haushaltshilfe. Hier gibt der Name bereits Aufschluss, was zu tun ist: Ihre Haushaltshilfe hilft Ihnen im Haushalt. Das heisst, sie übernimmt sämtliche alltäglichen Aufgaben, die in einem Haushalt anfallen. Dies kann das Staubwischen und das Putzen der Fenster sein – also allgemeine Reinigungsarbeiten. Aber auch das Erledigen der Einkäufe, das Aufräumen der Kinderzimmer, das Einräumen der Spülmaschine, das Abgeben von Wäsche in der Reinigung, das Gießen der Blumen, das Wechseln der Bettwäsche, das Bügeln der Wäsche oder das Zubereiten der Mahlzeiten. Im Grunde lässt sich sagen: Eine Haushaltshilfe tut all dies, was eine Hausfrau erledigen würde. Wenn Sie also eine Haushaltshilfe engagieren, müssen Sie sich um nichts mehr selbst im Haushalt kümmern. Alle Aufgaben werden für Sie erledigt. Wichtig ist es, dass Sie sich mit Ihrer Haushaltshilfe im Vorfeld einigen, welche Aufgaben von ihr übernommen werden sollen. Soll die Haushaltshilfe auch die Mülltonnen zur Abholung an die Straße stellen und jeden Morgen die Zimmer lüften? Je expliziter der Aufgabenbereich im Vorfeld festgelegt wird, umso weniger Unstimmigkeiten wird es später geben, was denn nun alles zu erledigen ist. Denn werden Aufgaben übernommen die vormals nicht besprochen wurden, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Eine Haushaltshilfe, die mit Engagement ihre Tätigkeit angeht, wird jedoch sehr selbstständig arbeiten und nicht darauf warten, dass ihr Arbeitgeber sie auf alles hinweist, was erledigt werden muss. Eine gute Haushaltshilfe achtet selbst auf Kleinigkeiten. Etwa darauf, dass Handtücher ansprechend gefaltet werden oder dass das Reinigungsmittel genutzt werden, die einen angenehmen Duft hinterlassen. Eine solche Haushaltshilfe legt Wert darauf, dass sich der Auftraggeber wirklich wohlfühlt, wenn er nach Hause kommt. Wer sich also das Rundum-Paket in Sachen Unterstützung im Haushalt wünscht, sollte eine Haushaltshilfe beschäftigen. Eine Haushaltshilfe kann auch als Haushälterin bezeichnet werden.

 

Häufig sind es Hauswirtschafterinnen, die als Haushaltshilfen arbeiten. Dabei ist der Begriff der Hauswirtschafterin eigentlich sogar noch deutlich weiter gefasst. Bei einer Hauswirtschafterin handelt es sich um einen 3-jährigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Hauswirtschafterinnen lernen, sich in besonderem Masse auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber einzustellen. Etwa, indem man sich mit geeigneten Inhaltsstoffen für Allergiker befasst, Senioren oder behinderten Menschen bei der Körperpflege hilft, Feierlichkeiten organisiert oder sich auch um die Kinder und Haustiere kümmert. Auch kaufmännische Aufgaben gehören zum Jobprofil einer Hauswirtschafterin, zum Beispiel das Erstellen von Haushaltsplänen oder das Wirtschaften mit dem Geld für Lebensmittel. Eine gelernte und professionelle Hauswirtschafterin kann Ihnen also vollumfänglich den Rücken freihalten. Hauswirtschafterinnen arbeiten nicht nur bei privaten Familien oder Alleinstehenden, sondern u.a. auch in Kur- und Krankenhäusern, Hotels oder Wohnheimen.

Was ist der Putzfrau Job?

Anders sieht es bei der Putzfrau aus. Auch hier gibt die Bezeichnung bereits Aufschluss darüber, welche Aufgaben zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören, nämlich das Putzen. Eine Putzfrau kümmert sich also nur um die Reinigung. Das heißt, sie übernimmt die Wohnraumpflege. Das kann das Staubwischen, das Staubsaugen, das Reinigen der Toilette, das Bohnern, das Entfernen von Spinnweben oder das Putzen der Fenster sein. Auch bei einer Putzfrau sollten die Aufgaben klar zugeteilt sein. Die restliche Hausarbeit fällt hingegen nicht in den Aufgabenbereich einer Putzfrau. Das heißt, sie übernimmt üblicherweise nicht das Zubereiten von Mahlzeiten und macht auch keine persönlichen Erledigungen. Viele Putzfrauen übernehmen zudem nur die Grundreinigung der Wohnung. Sind zusätzliche, zeitintensive Aufgaben gewünscht, etwa das Säubern von Ofen und Kühlschrank oder das Erledigen der Wäsche, kann dies natürlich verhandelt werden. Genau wie bei einer Haushaltshilfe, sollte auch mit der Putzfrau genau festgelegt werden, welche Aufgaben sie übernehmen soll. Fallen darüber hinaus Arbeiten an, können diese extra vergütet werden. Auch sollten Sie klarmachen, ob Sie lediglich etwas Putzhilfe wünschen – Sie also selbst auch noch putzen – oder die gesamten Putzarbeiten der Putzfrau überlassen werden sollen.

 

Ist die Bezeichnung Putzfrau abwertend?

Der Putzfrau Job wird häufig als minderwertig angesehen. Das Putzen einer fremden Wohnung wird von einigen Personen als niedrigere Tätigkeit empfunden. Dabei wird jedoch vollkommen übersehen, welchen Dienst eine Putzfrau Schweiz tatsächlich leistet. Ob aus Zeitmangel, aufgrund fehlender Lust oder wegen körperlicher Einschränkungen – es gibt ganz unterschiedliche Gründe, warum man selbst den eigenen Arbeiten im Haushalt nicht mehr nachgehen kann oder möchte. Schmutzige Toiletten, dreckige Fenster und verstaubte Böden sorgen dann schnell dafür, dass man sich in seinem eigenen Zuhause nicht mehr wohlfühlt. Ohne die wertvolle Hilfe einer Putzfrau, würde man sprichwörtlich in seinem eigenen Schmutz untergehen und auch psychisch sehr unter der belastenden Situation leiden. Wer sich für eine dreckige Wohnung schämt, möchte auch keine Gäste mehr empfangen. Dies kann schnell der Beginn einer sozialen Isolation sein. Eine Putzfrau leistet daher einen bedeutenden Beitrag dazu, dass sich jeder in seinem eigenen Zuhause wohlfühlt – eine echte Putzfee eben, die Gutes tut. Eine Putzfrau leistet einen wichtigen Dienst für andere Menschen. Hinzu kommt, dass putzen eine körperlich überaus anstrengende und fordernde Tätigkeit ist, die Kraftaufwand erfordert und bei der man sich regelmässig hinunterbeugen, strecken oder auch hinknien muss. Der Putzfrau Job verdient daher mehr Achtung. Schämen sollte sich eine Putzfrau für ihre wichtige Tätigkeit nicht. Und auch die Bezeichnung „Putzfrau“ ist in keinem abwertenden Kontext zu verstehen. Sie beschreibt vielmehr sehr präzise, welche Tätigkeit hier ausgeführt wird. Der Begriff Putzfrau hat sich mittlerweile eingebürgert und gehört zum allgemeinen Sprachgebrauch. Es ist aber auch möglich, den eigentlichen Fachausdruck für diesen Beruf zu verwenden, welcher Raumpflegerin ist. Eine Putzfrau, die von ihrem Arbeitgeber geschätzt wird, wird auch gern als „Putzfee“ oder „Perle“ bezeichnet. Bezeichnungen, die die Achtung und Anerkennung des Berufs ausdrücken. Alternativ lassen sich aber auch die Begriffe „Reinigungskraft“, „Putzhilfe“, „Reinemachfrau“ oder „Reinigungspersonal“ verwenden. Auch diese nehmen Bezug auf die eigentliche Kerntätigkeit einer Putzfrau, nämlich das putzen bzw. reinigen. Auch die Bezeichnung „Raumpflegerin“ hat sich etabliert und wird für den Putzfrau Job verwendet.

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Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

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