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Recycling zu Hause: So geht’s

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Recycling

Recycling ist längst mehr als nur ein Begriff, sondern inzwischen zu einem allgemeinen Verständnis gegenüber der Werthaltigkeit von Gütern geworden. Da die Ressourcen auf unserem Planeten endlich sind und Rohstoffe teils nur unter hohen Kosten gewonnen werden können, ist es wichtig, Gegenstände möglichst umfassend wiederzuverwerten.

Dies gilt sowohl für eher günstige Kunststoffe aus PET-Flaschen als auch für seltene Erden oder sonstige Rohstoffe, die in alten Handys oder Computern verbaut werden.

Recycling beginnt in den eigenen vier Wänden

Eine ordentliche Mülltrennung bildet den Grundstein dafür, dass Wertstoffe wiederverwertet werden können. So lässt sich eine Kreislaufwirtschaft erzeugen, die dazu führt, dass weniger Abfall entsteht.

Die Schweiz steht dabei im internationalen Vergleich sehr gut dar. Dennoch bestehen weiterhin Möglichkeiten, das Recycling in einzelnen Bereichen zu verbessern, denn immerhin entstehen pro Person rund 700 kg an Abfällen im Jahr.

Den Müll richtig trennen: So einfach ist es

Zum Glück ist es recht einfach, den Müll in verschiedene Bereiche einzusortieren, denn nur so lässt sich eine möglichst hohe Recycling-Quote erreichen.

Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten:

Bio-Müll: Diese Abfälle kommen in die Biotonne

Viele Küchenabfälle natürlicher Lebensmittel eignen sich perfekt für die Biotonne. Zu diesen zählen Kaffeesatz, Obstschalen, Gemüsereste sowie Backwaren jeglicher Art.

Ist also beispielsweise eine Kekspackung hinten im Schrank in Vergessenheit geraten, so öffnen Sie diese, bevor Sie sie entsorgen. Die Kekse gehören in den Biomüll, während Kunststoffe in die gelbe Tonne gehören. Eine Umverpackung aus Karton können Sie hingegen im Altpapiercontainer unterbringen.

Auch Pflanzenteile, Erde sowie Gras findet in der Biotonne Platz.

Tipp: Haben Sie einen eigenen Garten, so können Sie auch einen Komposthaufen anlegen, um so die Bioabfälle selbst zu verwerten und daraus nährstoffreiche Erde zu gewinnen.

Plastik- und Alufolien getrennt entsorgen

Joghurtbecher bestehen typischerweise aus einem Becher, der aus Kunststoff hergestellt wird, sowie einem Aluminiumdeckel. Obwohl beide Komponenten zusammen zu Ihnen finden, sollten Sie diese in separaten Recycling-Behältern entsorgen.

Für Kunststoffe, die bei Verpackungen Verwendung finden, steht Ihnen die gelbe Tonne zur Verfügung. Die Blaue Tonne ist hingegen für Kleinmetalle vorgesehen. In diesen Bereich fallen neben Nägeln, Schrauben sowie Töpfen auch Joghurtdeckel.

Da die Herstellung von Aluminium- sowie anderen Metallprodukten sehr energieintensiv ist, ist es umso wichtiger, dass diese Rohstoffe bestmöglich wiederverwertet werden. So können Sie beispielsweise auch Spraydosen in der Blauen Tonne entsorgen, sofern diese restlos leer sind.

Je besser die Vorabsortierung zu Hause funktioniert, desto geringer ist der spätere Aufwand zum Recycling von Plastik, Metall und Co. Letztlich zahlt sich dies durch geringere Kosten für Güter, also de facto auch für Sie als Verbraucher, aus.

Restmüll für nicht wiederverwertbare Stoffe

Im Idealfall fällt der Restmüll relativ klein aus. Hier sollten nur die Dinge landen, die sich nicht mehr verwerten lassen.

Dazu zählen beispielsweise

  • Alte Fotos
  • Mehrkomponentenartikel, die sich nicht trennen lassen
  • Stark verschmutzte Verpackungen
  • Hygieneartikel des täglichen Bedarfs (nicht jedoch Duschgel- oder Shampoo-Behälter aus Kunststoff)
  • Alte Kleidungsstücke (die nicht mehr für eine Kleidersammlung geeignet sind)
  • Porzellan-, Keramik- oder Glasscherben
  • Katzenstreu

Diese Aufzählung ist keineswegs abschliessend, soll Ihnen jedoch einen Überblick über den möglichen Inhalt verschaffen.

Separatsammlungen als Kernerelement guten Recyclings

Neben der regulären Mülltrennung finden in regelmässigen Abständen Separatsammlungen statt. So ist es Ihnen möglich, Annahmestellen in der Nähe zu nutzen, um bestimmten Müll abgeben zu können.

So können Sie Kartonagen, Papier oder auch Sperrgüter abgeben. Bei Sperrgut fällt jedoch je nach Region eine zusätzliche Gebühr an. Ansonsten ist die Sammlung stets kostenlos, sodass Sie Ihren Müll sehr umfassend trennen können.

Glascontainer zum Recycling nutzen

Neben Restmüll und Plastik sowie Kartonagen fällt auch vergleichsweise viele Glas als Verpackungsmüll an. Bei der Entsorgung können Sie Glascontainer nutzen. Diese sind allerdings nur für den Einwurf von Flaschen oder Gläsern vorgesehen.

Glühbirnen, Fensterscheiben sowie andere Glasarten dürfen dort nicht entsorgt werden, da das verwendete Glas einen anderen Schmelzpunkt aufweist.

Achten Sie zudem auf den Einwurf in den richtigen Glascontainer. Besonders wichtig ist es, dass kein Buntglas in den Container für Weissglas gelangt. Bereits eine Flasche Grün- oder Braunglas kann dazu führen, dass 500 Flaschen Weissglas verfärbt werden und dementsprechend nicht mehr für die gewünschte Verwendung zur Verfügung stehen.

Recyclinghöfe und Verkaufsstellen nutzen

In vielen Gebieten, ganz gleich ob in Zürich, Bern oder Basel, stehen Ihnen Recycling-Stellen in der Nähe zur Verfügung. Besonders für das Recycling von PET-Flaschen bietet sich die Rückgabe beim Händler an.

Auch alte Elektrogeräte sowie Batterien können Sie an Verkaufsstellen kostenlos abgeben. Sonderabfälle entsorgen Sie hingegen in der jeweiligen Sonderabfall-Sammelstelle. In Zürich steht Ihnen zur leichteren Strukturierung die App „Sauberes Zürich“ zur Verfügung, die Sie kostenlos nutzen können.

Aufgaben an eine Putzkraft übertragen

Sie haben nicht die Zeit, den Abfall selbst zu entsorgen und zur Sammelstelle zu fahren? Diese und viele weitere Tätigkeiten rund um die Reinigung und Entsorgung können Sie leicht an eine Putzkraft übertragen. Melden Sie sich also gleich bei Suuber an, um schnell und einfach eine Putzfrau zu buchen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

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Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

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16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

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