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Richtig Fenster putzen: so geht’s

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Fenster putzen

Richtig Fenster putzen: so geht’s

Damit der Durchblick gewahrt bleibt, ist es hin und wieder nötig, die Fenster zu putzen. Aber wie oft ist dies tatsächlich sinnvoll und welche Mittel kommen dabei zum Einsatz? Wir haben uns mit den wichtigsten Fragen rund um die Fensterreinigung beschäftigt.

In wenigen Minuten wissen Sie also, wie Sie Ihre Fenster ohne Streifen putzen. Natürlich haben Sie auch stets die Möglichkeit, die Fenster von einer Putzfrau putzen zu lassen, um nicht selbst zu Wischer und Abzieher greifen zu müssen.

Fenster putzen: Wie oft ist es nötig?

Es gibt zahlreiche verschiedene Ansätze, um die Fenster eher selten oder aber sehr regelmässig zu reinigen. Empfehlungen geben für die Fensterreinigung meist Intervalle von 2 bis 3 Monaten an.

Ist eine Scheibe nach einem Regenguss jedoch besonders dreckig, so spricht nichts dagegen, das Intervall zu verkürzen. Gleiches gilt, wenn Ihre Scheiben gut geschützt sind und so nur selten gesäubert werden müssen.

Ob die Fensterreinigung letztlich einmal im Monat oder aber nur zweimal im Jahr stattfindet, machen Sie am besten von Ihrem persönlichen Empfinden abhängig. Generell gilt jedoch der Grundsatz, dass sich die meisten Menschen in einem sehr sauberen Haus besonders wohlfühlen.

Fenster putzen ohne Streifen: Der Zeitpunkt ist entscheidend

Damit Ihnen die Fensterreinigung besonders leicht gelingt, ist nicht nur das richtige Zubehör, sondern auch der Zeitpunkt der Säuberungsaktion von besonderer Bedeutung.

Im Idealfall reinigen Sie die Fenster, wenn es bewölkt ist oder aber die Sonne nicht direkt auf die Fensterscheiben fällt. Auch an sehr heissen Tagen ist es schwieriger, die Fenster streifenfrei zu reinigen. Die hohe Verdunstung sorgt dafür, dass sich schnell Flecken und Schlieren bilden.

Dies ist vor allem bei grossen Fenstern, für die Sie etwas mehr Zeit benötigen, zu beobachten.

Die Vorbereitung der Reinigung

Bevor Sie damit beginnen, die Fenster zu reinigen, legen Sie ein altes Handtuch sowie einen Wischlappen parat, um Feuchtigkeitsrückstände aufnehmen zu können.

Um den Boden oder auch das Sofa zu schützen, legen Sie das Handtuch unterhalb des Fensters aus. Direkt am Rahmen können Sie hingegen mit einem Tuch entlangwischen, um die Reinigungsmittelrückstände sofort aufnehmen zu können.

Bevor Sie mit der eigentlichen Reinigung der Fensterscheiben beginnen, wischen Sie den Fensterrahmen sowie die Fensterbank ab. So ist sichergestellt, dass die angrenzenden Bestandteile die frisch geputzten Scheiben nicht erneut verschmutzen.

Reinigungsmittel und Putzlappen: Dieses Zubehör ist sinnvoll

Um die Fenster zu putzen, werden zahlreiche verschiedene Putzmittel vertrieben. Neben einem klassischen Glasreiniger können Sie auch Fensterreiniger oder Fensterreiniger-Konzentrat verwenden, welches Sie vorab mit Wasser mischen müssen.

Zusätzlich zum Reiniger benötigen Sie folgende Utensilien:

  • ein Reinigungstuch oder einen Schwamm zum Einschäumen der Fensterscheiben
  • einen Eimer mit Wasser, um den Schwamm auswaschen zu können
  • einen Abzieher mit Gummilippe, um das Reinigungsmittel zu entfernen
  • ein Fensterleder, damit Sie die Fensterscheibe zum Schluss polieren können
 

Alternativ können Sie auch elektrische Fensterreiniger verwenden, die mit Hilfe von Vibrationen arbeiten. Dampf-Fensterreiniger setzen indes auf Hitze. Diese Modelle sollten daher nicht bei Fenstern mit Holzrahmen zum Einsatz kommen.

Tipps und Tricks zur Fensterreinigung

Sind die Vorbereitungen abgeschlossen, geht es endlich los. Gehen Sie beim Fensterputzen wie folgt vor:

  • Benetzen Sie die komplette Scheibe mit dem Reiniger. Verwenden Sie dabei am besten einen Schwamm.
  • Ist die Umgebung abgedeckt, ziehen Sie die Reste nun nach unten hin in einer Bewegung mit dem Abzieher ab.
  • Arbeiten Sie stets überlappend, sodass keine Zwischenräume auf der Fensterscheibe verbleiben.
  • Wischen Sie zum Schluss den Rand der Fensterscheibe mit einem Lappen ab.
  • Polieren Sie die Scheibe danach mit einem Fensterleder oder einem Mikrofasertuch, sofern dies noch nötig ist.

Die besten Hausmittel, um die Fenster zu putzen

Sie möchten anstelle modernen Reinigers Hausmittel verwenden? Auch hier gibt gute Möglichkeiten.

Die wichtigsten Hausmittel zur Fensterreinigung finden Sie hier auf einen Blick:

  • Spülmittel: Verwenden Sie nur einen Spritzer Spülmittel bei einem Eimer mit lauwarmem Wasser.
  • Essig: Im Gegensatz zu Spülmittel löst Essig vor allem Kalkflecken. Der universell einsetzbare Reiniger ist jedoch rein biologisch und hilft dabei, Streifen zu vermeiden. Verwenden Sie etwa 50 ml Essig pro 5 Liter Wasser.
  • Spiritus: Spiritus kann ähnlich wie Essig genutzt werden. Beide Varianten haben jedoch den Nachteil, dass sie recht aggressiv wirken, wodurch Dichtungen mit der Zeit leiden können.

Achtung: Ein Klassiker ist es, mit Zeitungspapier zu wischen. Leider werden die Fenster dadurch stets mit einer Schicht aus feinstem Druckerstaub überzogen. So kann sich Schmutz leichter dort festsetzen. Wir raten daher von der antiquierten Methode ab.

Die Fenster putzen lassen: Ist es die bessere Wahl?

Selbstverständlich müssen Sie Ihre Fenster nicht selbst putzen, sondern können auch eine Reinigungskraft mit der Fensterreinigung beauftragen. Dies erspart Ihnen viel Arbeit und Zeit, die Sie anderweitig nutzen können.

Zusätzlich gibt es jedoch auch Sicherheitsaspekte, die Beachtung finden sollten. So sollten Sie die Fenster in oberen Etagen niemals auf einer Leiter putzen, bei der die Gefahr besteht, aus dem Fenster zu fallen. Überlassen Sie komplizierte Reinigungen stets professionellen Unternehmen, die sich auf diese Bereiche spezialisiert haben.

Auch wenn die Kosten etwas höher ausfallen, so rechtfertigt die Ersparnis keinesfalls das Risiko eines unter Umständen lebensgefährlichen Absturzes.

Es gilt stets der Grundsatz, dass Sie bei Zweifeln besser nicht selbst Hand anlegen sollten. Streifenfrei saubere Fenster sind es nicht wert, die eigene Gesundheit zu riskieren.

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Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

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Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

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Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

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