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Schwarzmarktbekämpfung in der Reinigungsbranche: Suuber geht voran

Suuberwoman

Schwarzmarkt Reinigungsbranche Schweiz

Der Bereich der einfachen Haushaltstätigkeiten wird gern dafür genutzt, um Geld zu sparen, indem Arbeitskräfte nicht angemeldet werden. Schwarzarbeit schadet jedoch nicht nur dem Staat und der Region, sondern sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern.
Suuber bietet Putzkräften und Auftraggebern eine einfache Möglichkeit, aus dem Bereich der Schwarzarbeit herauszukommen und so für eine effektive Absicherung zu sorgen. Aber wie gelingt das eigentlich und welche Aspekte der Schwarzarbeit sind ein Problem? In den nächsten Kapitel erfahren Sie, warum es wichtig ist, Putzkräfte und andere Haushaltshilfen anzumelden und zu versichern.

Der Reinigungsmarkt in der Schweiz: Ist Schwarzarbeit ein Problem?

Es gibt kaum ein Land der Erde, in welchem es keine Schwarzarbeit gibt. Die Schweiz bildet hier keine Ausnahme, auch wenn es dem Staat an sich durchaus gut geht. Gerade im Vergleich mit vielen anderen Ländern in Europa fällt der Anteil der Schwarzarbeit innerhalb der Schweizer Grenzen recht niedrig aus.

Schätzungen zufolge liegt der Anteil der Schattenwirtschaft jedoch immer noch bei etwa 5,6 %, wobei sich der Wert innerhalb der letzten 10 Jahre um 2 % reduziert hat. Im direkten Vergleich mit dem grossen Nachbarstaat Deutschland ist dieser Wert allerdings exzellent. Auch dort fallen die Werte seit Jahren kontinuierlich, dennoch liegt die Quote aktuell immer noch bei etwa 8,7 %.

Gerade im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen werden so Jahr für Jahr viele Millionen Schweizer Franken an Steuern hinterzogen. Dies betrifft vor allem Putz- und Reinigungsjobs, jedoch auch Gärtnerarbeiten sowie viele weitere Tätigkeiten im und um das Haus herum.

Das Problem der Schwarzmarkts in der Reinigungsbranche

Auf den ersten Blick erscheint es kaum verwerflich, eine Putzhilfe privat anzustellen. Dies ist auch richtig, sofern diese angemeldet und versichert wird. Gerade die Kosten für die Anmeldung, die Versicherung sowie die Sozialabgaben möchten sich viele Menschen allerdings gern ersparen.

Leider hat dies gleich mehrere Nachteile, die sowohl für die Allgemeinheit, die Putzkräfte als auch für die (privaten) Arbeitgeber gelten.

Das Problem der Schwarzmarkts in der Reinigungsbranche

Auf den ersten Blick mag es verlockend klingen, weniger Geld für die Reinigung der eigenen Wohnung auszugeben. Bei genauerem Hinsehen werden die offensichtlichen Probleme jedoch schnell deutlich.

Viele Arbeitskräfte, die in der Schweiz gegen direkte Bezahlung bar arbeiten, besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Wenn Sie als Arbeitgeber also eine Person bei sich arbeiten lassen, verstossen Sie nicht nur gegen Ihre generellen Anmeldepflichten, sondern zudem gegen das Ausländergesetz.

Zusätzlich fehlt es Ihnen an jeglicher Versicherung, sofern es bei Ihnen zu Hause zu einem Unfall kommt. Dies kann sowohl die Putzfrau selbst betreffen als auch einen Schaden an Ihrem Interieur. In beiden Fällen gehen Sie ein hohes Risiko ein, welches Sie im Zweifel schnell mehrere Tausend Schweizer Franken kosten kann.

Unterschätzen Sie das potenzielle Risiko einer Haftung sowie des Auffliegens der Schwarzarbeit dabei nicht, denn es kann schnell passieren, dass ein Neider in der Nachbarschaft die Behörden auf die illegale Tätigkeit aufmerksam macht.

Putzhilfen leiden aufgrund prekärer Arbeitsverhältnisse

Geld sparen in ersten Linie potenzielle Arbeitgeber. Leider spüren Putzhilfen von dieser Entlastung kaum etwas, sondern arbeiten oftmals zu sehr niedrigen Löhnen, die dem Leben in der Schweiz nicht gerecht werden.

Zum Glück gibt es jedoch viele Privatpersonen, die bereit sind, einen angemessenen Preis für die schwere und körperliche belastende Tätigkeit zu zahlen. So können sich Putzfrauen gegenüber Krankheiten und Unfällen absichern und dennoch selbstständig arbeiten.

Putzhilfen leiden aufgrund prekärer Arbeitsverhältnisse

Jeder Schweizer Franken, der dem Steuersystem verlorengeht, steht dem Gemeinwohl nicht mehr zur Verfügung. Dies macht sich an vielen verschiedenen Stellen bemerkbar.

So fehlt z.B. Geld für die nötige Kinderbetreuung oder aber die Strassen in der Umgebung werden nur schrittweise erneuert. Auch höhere Preise und Abgaben, die jeden Einzelnen unmittelbar belasten, sind eine indirekte Folge der Schwarzarbeit.

Suuber gegen Schwarzarbeit in der Schweiz: Hilfen für alle Seiten

Suuber fungiert als Vermittlungsplattform zwischen (privaten) Arbeitgebern und Putzkräften. So ist es jedoch nicht nur wesentlich leichter, einen Job bzw. eine geeignete Putzfrau zu finden. Zugleich fallen auch die Risiken und Gefahren der Schwarzarbeit weg. Sie müssen sich keine Sorgen um Anmeldeprozesse machen und sind dank des Service von Suuber rundum abgesichert.

Zu den wichtigsten Punkten für Arbeitgeber zählen die Anmeldung sowie die automatische Abrechnung sämtlicher Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV). Zudem ist jedoch auch der eigene Haushalt bei möglichen Schäden abgesichert und Sie verfügen über einen korrekten Arbeitsvertrag. Dies alles ist dank der Aufgabe von Suuber kostengünstig. Jede einzelne Leistung sowie den Nettolohn Ihrer Putzfrau können in Ihrem Konto nach der Anmeldung einsehen.

Putzkräfte profitieren neben der sozialen Absicherung vor allem von der Unfall- und Krankenversicherung. Zugleich ist es möglich, den eigenen Preis zu bestimmen und nur dort zu arbeiten, wo Ihre Arbeit tatsächlich geschätzt wird.

Zögern Sie also nicht länger und registrieren Sie sich am besten gleich heute als Arbeitgeber oder aber als Putzkraft, um selbst davon zu profitieren und zugleich ein Vorbild für andere zu sein.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

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