Faire Löhne und trotzdem die besten Reinigungspreise der Schweiz Erfahren Sie mehr

Suuber vs. Uber, Verwechslungsgefahr?!

Suuberwoman

suubervsuber

Überraschende Nachricht

Es ist September 2020 und auf dem Tisch im Büro von Florian Bodenmann, CEO von SUUBER liegt eine überraschende Nachricht. Der ursprünglich amerikanische, nun internationale Taxi Revolutionär Uber findet, die Marke SUUBER sei zu ähnlich und fordert deswegen „deren vollständigen Wiederruf“. Die Übereinstimmung sei zu gross und man könnte versehentlich SUUBER mit Uber verwechseln. Ein Markenrechtsstreit wie bei David gegen Goliath.

Auf der einen Seite haben wir ein Unternehmen, welches sich auf die Vermittlung von Reinigungskräfte an Privatpersonen spezialisiert und auf der anderen ein Taxiunternehmen. Denken sie, das es passieren könnte, dass man in der Schweiz aus Versehen anstatt ein Uber Taxi, eine Reinigungskraft anstellt und sich über eine saubere Wohnung freuen darf, wenn man eigentlich nur eine gemütliche Fahrt nach Hause buchen wollte? Diese und andere Fragen mussten genaustens analysiert werden um herauszufinden ob der Wiederspruch von Uber gegen SUUBER gerechtfertigt ist. 

Falls Sie noch den Tele-Züri Beitrag dazu sehen wollen finden Sie den Link dazu genau hier.

Angefochtene Marke: SUUBER

Die CH-Marke Nr.747271 „Suuber“ wurde am 20.Mai 2020 in Swissreg veröffentlicht und in den Kategorien 9, 35 und 45 unter Schutz gestellt. 

vs.

Wiedersprechende Marke: Uber

Uber, Marke Nr.646087 beansprucht die Kategorien 9, 38, 39 und 42 seit 12.07.2013. Uber ist somit die ältere Marke, was die Anforderung erfüllt, dass nur der Eigentümer einer älteren Marke Widerspruch gegen eine neuere Marke erheben kann. Durch den Widerspruch muss nachfolgend überprüft werden ob und inwiefern die beiden Parteien eine Übereinstimmung haben wodurch dann ein Urteil gefällt wird, welches bestimmt ob der Widerspruch, teils-, ganz angenommen oder abgelehnt wird.

Was macht eine Übereinstimmung aus?

Zu einer Übereinstimmung bei Waren oder Dienstleistungen kommt es, wenn diese gleichartig sind. Dies ist der Fall, wenn die Endnutzer denken könnte, dass die Dienstleistungen aus ein und demselben Unternehmen stammen oder dem gleichen Markeninhaber zuordnungsbar sind. Das heisst also, dass für eine Übereinstimmung von SUUBER mit Uber mindestens die Kunden von SUUBER auf die Idee kommen müssten, dass SUUBER ein Subunternehmen von Uber ist. Fällt Ihnen eine Argumentation ein, wie eine Firma für Putzkräftevermittlung etwas mit einem Taxiunternehmen gemeinsam haben könnte? 

Achtung, lassen Sie sich von der trockenen Beschreibung der Bereiche welche SUUBER und Uber für sich als markenrechtlich geschützt beansprucht haben nicht demotivieren weiterzulesen, Sie können bei Bedarf die kursiven Stellen überspringen, das wichtigste wurde fett gekennzeichnet. 


Üble Übereinstimmung in Kategorie 9?

Der Schutzbereich von Uber in der Kategorie 9 umfasst folgende Bereiche:

Computersoftware für die Koordination von Transport-/Beförderungsdienstleistungen, nämlich Software für die automatische Disposition, Abfertigung und Entsendung von motorisierten Fahrzeugen; Computersoftware; Computerperipheriegeräte; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und  -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte.“

Hingegen zu den Bereichen der Kategorie 9, die SUUBER beansprucht:

Computersoftware; Computersoftware für die Personalvermittlung; Computerprogramme; Computerprogramme für die Personalvermittlung; Anwendungssoftware; Anwendungssoftware für Mobiltelefone für die Personalvermittlung; herunterladbare elektronische Publikationen.“

Wie sie durch die Hervorhebung der fettgedruckten Wörter sehen können findet ganz klar eine einzelne Übereinstimmung zwischen den geschützten Bereichen beider Firmen statt. Der Begriff Computersoftware ist bei beiden Firmen markenrechtlich geschützt.

Da Uber der Marke SUUBER widerspricht und diese nicht als eigenständige Marke anerkennt, verlangt Uber die Löschung der Marke aus dem Register. Das bedeutet, dass SUUBER keinen Anspruch mehr auf rechtlichen Schutz für ihre Marke erhalten soll, wodurch sich beliebige neue Firmen einfach den Namen SUUBER benutzen könnten. 

Kategorie 35

Uber begründet, dass die SUUBER in Kat.35 verschiedene Werbedienstleistungen, administrative Arbeiten sowie Personalvermittlungs- wie auch Personalberatungsdienstleistungen beansprucht und dies zu vergleichen ist mit dem von Uber geschützten Bereich der Telekommunikation aus der Kategorie 38. Das Institut für geistiges Eigentum unterstützt in diesem Punkt jedoch SUUBER und findet, dass diese Argumentation nicht nachzuvollziehen ist, da man Telekommunikation nicht direkt mit Werbedienstleistungen vergleichen kann und es somit einen genug grossen Unterschied gibt.

SUUBER gewinnt - teilweise

Nun ist es aber so, dass die Firma Uber noch andere Begründungen liefert, wieso SUUBER ausser bei der Kategorie 9 ganz klaren Überschneidung mit Uber verwechselt werden könnte. Zum Glück ist das jedoch nicht Grund genug um uns unserer Marke zu entmächtigen. Das Institut für geistiges Eigentum entscheidet nämlich, dass wenn die Begründungen von Uber akzeptiert würde, dass man so ziemlich alles auf der Welt mit einander in Beziehung stellen kann und daraus argumentieren, dass eine andere Marke gegen den eigenen Rechtschutz verstösst und deswegen gelöscht werden muss. Klarer könnte es fast nicht mehr formuliert werden.

Fazit:

Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass man beim bestellen eines Uber Taxi nicht aus Versehen eine Reinigungskraft anstellt. SUUBER ist demnach nicht gleich Uber, SUUBER darf den Namen behalten und der Name ist auch weiterhin unter den Kategorien 35 und 45 geschützt. Lediglich der Eintrag für die Kategorie 9 wurde entfernt, da die Übereinstimmung genug offensichtlich ist und deswegen dem Widerspruch der Firma Uber teilweise angenommen aber grösstenteils abgelehnt wurde. 

Wir sind froh, dass SUUBER SUUBER bleiben darf. Auch wenn Uber ein riesiges Unternehmen ist, besitzt es jedoch nicht die Macht einem SUUBERen SUUBER Unsuuberkeit vorzuwerfen und damit durchzukommen.

SUUBER bleibt SUUBER!

SUUBER putzt – SUUBER agstellt

 

Einen Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträg

Das Büro ist nicht nur ein Ort, an dem berufliche Aufgaben erledigt werden, sondern auch ein Raum, in dem Kreativität, Produktivität und Teamarbeit gedeihen.

Suuberwoman

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

14. Datenschutz

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten, die auf der Plattform ausgetauscht werden, an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht einegesetzliche Pflicht hierzu. Die PersonalApp AG garantiert, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt undverpflichtet sich dazu, die vom Vertragspartner bezüglich seiner Person oder seines Angestellten angegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Zivilstand, Art der Aufenthaltsbewilligung, usw.) ausschliesslich den Sozialversicherungen oder anderen Versicherungen gemäss den vereinbarten Leistungen, sowie der kantonalen Steuerverwaltung, zu übermitteln. Durch die Unterzeichnung des Vertrages mit der PersonalApp AG und durch die Nutzung der Plattform erklären sich die Vertragspartner mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden. Die PersonalApp AG macht jeden Benutzer darauf aufmerksam, dass er für den Schutz der Daten verantwortlich ist, auf die er über die Internetseite zugreift und dass er die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat, in welchem Land auch immer er sich befindet. Für weitere Informationen bezüglich Datenerhebung und –verarbeitung wirdauf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, welche ebenfalls auf der Website b13be8d.myraidbox.de aufzufinden ist.

15. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer obenerwähnten Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen PersonalApp AG und seinen Vertragspartnern unterzeichneten Verträge.

16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

Im Zweifel gilt die deutsche Version.