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Was macht einen guten Arbeitgeber (im Privathaushalt) aus?

Suuberwoman

guten Arbeitgeber

Eine zuverlässige Putzfrau zu finden, kann eine anstrengende Aufgabe sein. Zum Glück wird es durch Suuber recht leicht, die Vorauswahl einzugrenzen. So können Sie sich als Arbeitgeber schnell für eine geeignete Putzkraft entscheiden und sich über strahlende Sauberkeit im eigenen Zuhause freuen.

Doch was wird eigentlich von Ihnen erwartet? Was bedeutet es, ein guter Arbeitgeber zu sein? Genau diesen Punkten möchten wir etwas genauer nachgehen, damit Sie ein exzellentes Verhältnis zu Ihrer Reinigungskraft herstellen können.

Gute Arbeitgeber zeichnen sich durch Zuverlässigkeit aus

Das Leben ist nicht immer bis ins kleinste Details planbar. Manchmal passieren Dinge, die unvorhergesehen sind und die gesamte Planung auf den Kopf stellen. Dies ist kein Beinbruch und gilt selbstverständlich auf allen Ebenen.

Dennoch ist es wichtig, dass sich Arbeitgeber und Reinigungskräfte aufeinander verlassen können. Als privater Arbeitgeber möchten Sie sich darauf verlassen können, dass die Wohnung regelmässig geputzt wird. Genau dies gilt allerdings auch umgekehrt. Häufige Terminverschiebungen oder kurzfristige Absagen machen es unattraktiv, für Sie zu arbeiten.

Jedem guten Arbeitgeber sollte daher daran gelegen sein, dass sich andere auf das eigene Wort verlassen können. Die Kommunikation über Suuber macht es recht einfach, kleinere Details anzupassen und grundsätzliche Änderungen zu besprechen.

Tipp: Halten Sie sich stets an gegebene Versprechen, auch wenn diese nicht schriftlich festgehalten worden sind.

Offenheit und direkte Kommunikation als Schlüssel zu zufriedenen Reinigungskräften

Im besten Fall lernen Sie als guter Arbeitgeber Ihre Putzfrau kennen. So können Sie sich selbst einen ersten persönlichen Eindruck verschaffen und alle Fragen und Wünsche ansprechen.

Als privater Arbeitgeber geht es dabei nicht nur darum, den Raum für die Tätigkeit zu definieren, sondern auch offen für Fragen und Anregungen zu sein. Wenn Sie beispielsweise sagen, dass der Boden des Bades geputzt werden soll, wäre es hilfreich, wenn die Putzkraft nachfragt, ob auch das Waschbecken, die Dusche und die Toilette gereinigt werden sollen.

Die direkte und klare Kommunikation erleichtert es, Absprachen zu treffen und zu verändern, wenn es sinnvoll erscheint. Unter Umständen lässt sich so auch die Zeit von 2 auf 3 Stunden erweitern, wenn dafür bestimmte weitere Tätigkeiten mitübernommen werden können.
Die erste Kommunikation findet recht einfach über Suuber statt. Freundlichkeit und ein höfliches Auftreten eröffnen bereits an dieser Stelle den Weg in eine angenehme Geschäftsbeziehung auf persönlicher Ebene.

Respekt gegenüber der Tätigkeit einer Reinigungskraft

Sie möchten Ihr Badezimmer nicht selbst putzen oder aber das Wäschewaschen anderen überlassen? Kein Problem, denn genau dafür gibt es jede Menge Reinigungskräfte. Gute Arbeitgeber lassen allerdings nicht heraushängen, dass ihnen die Aufgaben zu einfach sind und unter ihrem Niveau liegen.

Es ist wichtig, die Arbeit anderer anzuerkennen und wertzuschätzen. Zeigen Sie Dankbarkeit dafür, dass Sie selbst in der Lage sind, jemand anderen dafür zu bezahlen, für Sie sauber zu machen. Auch wenn es für manch einen privaten Arbeitgeber eine Selbstverständlichkeit sein mag, dass andere den eigenen Dreck wegmachen, so führt ein entsprechendes Auftreten nicht selten zu Problemen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, einmal persönlich Danke zu sagen oder bewerten Sie Ihre Putzfrau auf Suuber positiv. Diese Punkte stärken das Vertrauensverhältnis und sorgen dafür, dass Reinigungskräfte gern für Sie arbeiten.

Sie selbst können Diskretion und Zuverlässigkeit erwarten. Zollen Sie der Tätigkeit des Putzens im Gegenzug Respekt, denn der Job ist anstrengend und wird (gemessen an Ihrem Gehalt) nur gering bezahlt.
Tipp: Wenn eine Putzfrau Sie als guten Arbeitgeber ansieht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie auch in Zukunft immer eine zuverlässige Putzfrau haben werden. Das Interesse, weiter für Sie zu arbeiten, hängt dabei nicht nur vom Gehalt, sondern vor allem von einer hohen Wertschätzung ab.

putzfrau

Die Bezahlung: Zahlen gute private Arbeitgeber mehr Geld?

In gewissem Rahmen entscheidet auch das Gehalt darüber, ob Sie als guter Arbeitgeber wahrgenommen werden. Sofern die Entlohnung im unteren Bereich liegt, werden Sie zudem eher mit Menschen zusammenarbeiten, die weniger Erfahrung besitzen oder aber den eigenen Wert (noch) nicht kennen.

Wenn Sie als privater Arbeitgeber hingegen bereit sind, den Stundenlohn noch oben hin etwas anzupassen, steigt das Interesse für den Job deutlich an. Dieser Aspekt schliesst andere Faktoren zwar nicht aus, führt jedoch zu einer deutlich höheren Zufriedenheit.

In aller Regel macht sich diese Zufriedenheit auch in einer positiven Arbeitseinstellung bemerkbar. Letztlich fördern Sie so die Motivation einer Putzfrau, was wiederum Ihnen zugutekommt. Mitunter lassen sich so in kürzerer Zeit mehr Bereiche reinigen.

Die Bezahlung: Zahlen gute private Arbeitgeber mehr Geld?

Es kann immer einmal vorkommen, dass ein Raum vergessen wurde oder aber der Griff zum falschen Reinigungsmittel erfolgt. In den meisten Fällen hat dies keine gravierenden Folgen, sondern ist nur für kurze Zeit ein relevantes Thema. Gute Arbeitgeber sprechen auftauchende Probleme direkt an. Bleiben Sie dabei jedoch stets verständnisvoll, denn jedem Menschen unterläuft einmal ein Fehler. Drohungen und verbale Entgleisungen führen allenfalls dazu, dass Sie sich schnell eine neue Putzhilfe suchen müssen. Verständnis und Offenheit sorgen hingegen dafür, dass sich meist schnell Lösungen für das Malheur finden lassen.

Fehler ansprechen und offen für Entschuldigungen sein

Es kann immer einmal vorkommen, dass ein Raum vergessen wurde oder aber der Griff zum falschen Reinigungsmittel erfolgt. In den meisten Fällen hat dies keine gravierenden Folgen, sondern ist nur für kurze Zeit ein relevantes Thema.

Gute Arbeitgeber sprechen auftauchende Probleme direkt an. Bleiben Sie dabei jedoch stets verständnisvoll, denn jedem Menschen unterläuft einmal ein Fehler. Drohungen und verbale Entgleisungen führen allenfalls dazu, dass Sie sich schnell eine neue Putzhilfe suchen müssen. Verständnis und Offenheit sorgen hingegen dafür, dass sich meist schnell Lösungen für das Malheur finden lassen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

14. Datenschutz

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten, die auf der Plattform ausgetauscht werden, an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht einegesetzliche Pflicht hierzu. Die PersonalApp AG garantiert, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt undverpflichtet sich dazu, die vom Vertragspartner bezüglich seiner Person oder seines Angestellten angegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Zivilstand, Art der Aufenthaltsbewilligung, usw.) ausschliesslich den Sozialversicherungen oder anderen Versicherungen gemäss den vereinbarten Leistungen, sowie der kantonalen Steuerverwaltung, zu übermitteln. Durch die Unterzeichnung des Vertrages mit der PersonalApp AG und durch die Nutzung der Plattform erklären sich die Vertragspartner mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden. Die PersonalApp AG macht jeden Benutzer darauf aufmerksam, dass er für den Schutz der Daten verantwortlich ist, auf die er über die Internetseite zugreift und dass er die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat, in welchem Land auch immer er sich befindet. Für weitere Informationen bezüglich Datenerhebung und –verarbeitung wirdauf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, welche ebenfalls auf der Website b13be8d.myraidbox.de aufzufinden ist.

15. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer obenerwähnten Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen PersonalApp AG und seinen Vertragspartnern unterzeichneten Verträge.

16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

Im Zweifel gilt die deutsche Version.