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Welche Reinigungsmittel brauche ich als Putzfrau?

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So vielfältig wie die Aufgaben einer Putzfrau, sind auch die Reinigungsmittel, die dabei zum Einsatz kommen können. Wer als Putzfrau arbeiten und gut ausgestattet durchstarten möchte, sollte sich daher vorher darüber informieren, welche notwendigen Putzmittel angeschafft werden müssen. Wer als Arbeitgeber eine Putzfrau mit eigenen Putzutensielien engagiert, muss sich also um nichts weiter kümmern. Die Putzkraft bringt bereits ihre eigenen Arbeitsmaterialien mit. Meist handelt es sich dabei um Reinigungsutensilien, mit denen die Reinigungskraft schon länger arbeitet und deren effektiven Reinigungswirkung sie überzeugt ist. Nicht immer ist es aber so, dass eine Putzfrau mit eigenen Putzmitteln arbeitet. In diesem Fall obliegt es dem Arbeitgeber, das Equipment Putzfrau zur Verfügung zu stellen, damit diese allen gestellten Aufgaben im Haushalt nachgehen kann. Sowohl für die Putzfrau, als auch für den Arbeitgeber ist es daher gut zu wissen, welche Reinigungsmittel für die Hausreinigung benötigt werden.

Die notwendigen Putzmittel für den Hausputz

Die Menge an Putzmitteln, die im Handel angeboten wird, erweckt schnell den Eindruck, dass man im Grunde für jeden Zweck und jedes Material einen Spezialreiniger benötigt. Und natürlich ist es sinnvoll, stets für jede Reinigungsarbeit das passende Mittel zur Hand zu haben. Es gibt jedoch eine gewisse Grundausstattung, die einfach immer im Haushalt benötigt wird. Dazu gehören:

1. Spülmittel

Für sauberes Geschirr, ist Spülmittel unverzichtbar. Wenn also auch spülen zum Aufgabenbereich der Putzfrau gehört, sollte Spülmittel immer zur Hand sein. Aufgrund seiner fettlösenden Wirkung, kann das Mittel auch zweckentfremdend werden. Ein wenig Spülmittel ins Putzwasser geben und schon lassen sich fettige Küchenoberflächen reinigen. Und Spülmittel eignet sich auch hervorragend zum Fenster putzen!

2. WC-Reiniger

In den allermeisten Fällen wird auch die Reinigung des Badezimmers und damit der Toilette zu den Aufgaben einer Putzfrau gehören. Ein notwendiges Putzmittel ist hier in jedem Fall ein WC-Reiniger. Dieser ist mit Säuren und Tensiden angereichert, die Kalk und Urinstein an den Kragen gehen.

3. Bodenreiniger

Für einige Böden wie Marmor- und Parkettböden, wird ein spezieller Bodenreiniger benötigt. Die auf den jeweiligen Boden abgestimmten Putzmittel sind besonders schonend. Ansonsten wird bei glatten Böden kein spezieller Reiniger benötigt. Solche Böden lassen sich beispielsweise auch einfach mit Allzweckreiniger putzen.

4. Glasreiniger

Glasreiniger dient zum Putzen von sämtlichen Spiegeln und Glasflächen im Haushalt. Mit diesem speziellen Reiniger wird Schlieren und Streifen vorgebeugt. Glasreiniger kommen auch beim Fenster putzen zum Einsatz.

5. Ceranfeldreiniger

Speziell zum Reinigen des Cerankochfelds, wird ein eigenes Reinigungsmittel benötigt. So lassen sich Fett- und Soßenspritzer sowie Verkrustungen und andere Verschmutzungen einfach entfernen. Der Ceranfeldreiniger mit seiner milchartigen Substanz reinigt nicht nur, sondern poliert das Ceranfeld auch.

6. Scheuermilch/Scheuerpulver

Ebenfalls unverzichtbar als Putzmittel Putzfrau ist Scheuermilch oder Scheuerpulver. Zum Einsatz kommen können diese Putzmittel zum Entfernen hartnäckiger Verschmutzungen, vor allem bei Keramik-, Edelstahl- und Metalloberflächen. Ihren hohen reinigenden Effekt erhalten diese Putzmittel durch ihre abrasive Wirkung, da sie grobkörniger sind als andere Putzmittel. Daher sind sie auch nur für unempfindliche Oberflächen geeignet.

7. Allzweckreiniger

Hier ist der Name Programm. Allzweckreiniger lässt sich für sehr vielseitige Einsatzzwecke nutzen und ist damit ein echtes Allround-Talent bei der Hausreinigung. Ein wenig Allzweckreiniger ins Putzwasser gegeben und schon lässt sich vom Waschbecken bis zur Schreibtischoberfläche alles reinigen. Allzweckreiniger ist ideal, um fetthaltigen Schmutz zu lösen.

8. Essig

Ein echter Klassiker und ein wahres Hausmittel in Sachen Hausputz. Essig kann für unterschiedliche Reinigungsarbeiten verwendet werden. Zum Beispiel zum Entkalken von Haushaltsgeräten, oder auch beim Fenster putzen. Dabei sollte der Essig ausreichend mit Wasser verdünnt werden.

9. Kalkreiniger

Um unschöne Kalkflecken in der Küche oder im Bad zu entfernen, bietet sich auch ein spezieller Kalkreiniger an. Aber nicht nur Kalkflecken lassen sich so entfernen, auch Wasserflecken und Seifenreste verschwinden so.

10. Desinfektionsmittel

Für eine hygienische Sauberkeit sorgt schließlich Desinfektionsmittel. Damit lassen sich beispielsweise Türklinken und entsprechend unempfindliche Oberflächen putzen. Für welche Materialien und Oberflächen das Produkt geeignet ist, kann den Produkthinweisen entnommen werden.

11. Bügelspray und Sprühstärke

Übernimmt die Putzfrau auch das Bügeln, können für ein effizientes Arbeiten besondere Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Zum einen Bügelspray, das den Stoff leicht glättet. Die Kleidung wird so schneller falten- und knitterfrei. Sprühstärke indes dient dazu, Textilien mehr Halt zu geben, zum Beispiel Servietten oder Hemdkragen.

Zusätzliche Hilfsmittel

Mit den notwendigen Putzmitteln allein ist es jedoch noch nicht getan. Hinzu kommen noch verschiedene weitere Hilfsmittel, die bei der Hausreinigung unverzichtbar sind. Angefangen von Putzlappen, Schwämmen und Tüchern über Putzhandschuhe bis hin zu Eimern und einem Abzieher zum Fenster putzen.

Die notwendigen Putzmittel für die Büroreinigung

Welche Grundausstattung sich für die Hausreinigung empfiehlt, wissen Sie nun. Doch welche Putzmittel für Putzfrau braucht es für die Büroreinigung? Ein guter Putzdienst sorgt für ein sauberes und gepflegtes Arbeitsumfeld und damit auch für eine positive Aussenwirkung. Die Büroreinigung umfasst verschiedene Aufgaben wie abstauben, staubsaugen, die Abfallbeseitigung oder Hygienearbeiten im Sanitärbereich. Aber auch im Büro werden, ebenso wie im Haus, Fenster geputzt, Lampen abgewischt oder Polstermöbel gereinigt. Daher unterscheiden sich die Putzmittel für die Büroreinigung im Grunde nicht grossartig für denen, die beim Hausputz zum Einsatz kommen. Jedoch können die Schwerpunkte anders verteilt sein. Da ein Büro von vielen verschiedenen Menschen frequentiert wird, wird es nötig sein, dass hier Desinfektionsmittel verstärkt zum Einsatz kommt. Etwa, um PC-Tastaturen, Türklinken oder Telefonhörer von krankmachenden Erregern zu säubern. Zudem können bei der Büroreinigung Aufgaben anfallen, die bei der Hausreinigung nicht auf dem Plan stehen. Dazu gehören zum Beispiel das Auffüllen von Papierhandtüchern oder die Reinigung von elektrischen Geräten.

Bei SUUBER Putzfrau mit und ohne eigene Putzmittel finden

Wer sich bei suuber als Putzfrau registrieren möchte, muss nicht zwingend eigenes Putz-Equipment mitbringen. Ebenso kann mit dem Auftraggeber vereinbart werden, dass er alle notwendigen Putzmittel und -utensilien bereitstellt. Andersherum ist es auch für Arbeitgeber möglich, sich gezielt nach Putzkräften auf b13be8d.myraidbox.de umzuschauen, die ihre eigenen Putzmittel bereits mitbringen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

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Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

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Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

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