Sie planen schon länger, eine Putzfrau einzustellen, die Ihnen bei den täglichen Hausarbeiten unter die Arme greift und möchten Ihr Vorhaben nun endlich in die Tat umsetzen? Dann sollten Sie in jedem Fall auch daran denken, dass Sie Ihre Putzfrau richtig anmelden müssen.
Putzfrau anmelden und versichern – viele Arbeitgeber handeln in Unkenntnis
Für viele Haushalte ist eine Putzfrau eine unentbehrliche Hilfe. Möchten auch Sie sich das Leben mit Hilfe einer Putzkraft erleichtern, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können eine Putzkraft selbstständig anstellen und versichern, oder Sie wenden sich an eine professionelle Agentur oder Plattform, die Ihnen den Kontakt zu einer professionellen Haushaltshilfe vermittelt und Sie bei der Anstellung und allem was damit zusammenhängt, unterstützt.
Oftmals wird der vermeintlich einfachere Weg gegangen und direkt selbst nach einer Putzfrau gesucht – ob per Aushang, online oder im Bekanntenkreis. Was dabei jedoch oftmals übersehen wird: Wer selbstständig eine Putzkraft einstellt, wird zum Arbeitgeber. Dies ist mit verschiedenen Rechten, aber auch Pflichten verbunden. Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber wird seine Putzfrau anmelden und versichern. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht der Fall. Die Realität sieht vielmehr so aus, dass viele Haushaltshilfen schwarz eingestellt werden, weil die Arbeitgeber entweder keine Kenntnisse über die erforderlichen Anmeldeprozesse haben oder sich einfach die Zeit sparen wollen. Um die Arbeit Ihrer Putzhilfe, und natürlich vor allem die Resultate, jedoch mit gutem Gewissen genießen zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Putzfrau richtig einstellen. Auch Ihre Putzhilfe wird sich in ihrem Arbeitsverhältnis wesentlich wohler fühlen, wenn sie weiss, dass Sie als Arbeitgeber verantwortungsbewusst und seriös handeln und sie auf eine korrekte Abrechnung sowie einen ausreichenden Versicherungsschutz vertrauen kann. Und eine zufriedene Putzhilfe arbeitet deutlich engagierter und leistet damit auch bessere Arbeit – wovon wiederum Sie profitieren.
Putzfrau richtig versichern – das müssen Sie beachten
Wenn Sie planen, eine Putzfrau privat anzustellen, sollten Sie berücksichtigen, dass folgende Aufgaben auf Sie zukommen.
1. Arbeitsvertrag
Abhängig von dem Kanton, in dem Sie wohnen, kommt der Normalarbeitsvertrag für Haushaltsangestellte zum Tragen. Die Bestimmungen dieses Vertrages können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Um die entsprechenden Arbeitsverträge zu erhalten, können Sie sich an das kantonale Wirtschaftsamt wenden. Dort bekommen Sie das Formular Putzfrau anmelden. Mit dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft, wird der Lohn für Ihre Haushaltshilfe geregelt, wenn sie für Sie 5 oder mehr Wochenstunden arbeitet.
2. AHV anmelden
In der Schweiz besteht die Verpflichtung, die Putzhilfe bei der AHV anzumelden. Möchten Sie Ihre Putzfrau bei der AHV anmelden, benötigen Sie die persönliche AHV-Nummer Ihrer Haushaltshilfe. Wenden Sie sich damit an die zuständige AHV-Stelle in dem Kanton, in dem Sie leben.
3. Unfallversicherung
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unfallversicherung für Ihre Putzhilfe. Die meisten Unfälle geschehen bekanntlich im Haushalt und die zu erledigenden Reinigungs- und Haushaltsarbeiten bergen ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass es zu Unfällen kommen kann. Die Krankenkasse Ihrer Putzhilfe springt in diesem Fall nicht ein, da diese nur zuständig ist für Unfälle, die nicht berufsbedingt sind. Das wiederum macht Sie haftbar für alle Unfälle, die Ihre Putzkraft in Ihrem Haushalt oder bei Arbeiten erleidet, die in Ihrem Auftrag ausgeführt werden. Eine Unfallversicherung ist daher unumgänglich, um sich finanziell abzusichern. Es gilt, dass die Prämie für die Unfallversicherung vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Die Versicherungsprämie kann nicht vom Lohn der Putzfrau abgezogen werden. Beträgt die Arbeitszeit der Haushaltshilfe mehr als 8 Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber, kommt zusätzlich noch eine Nicht-Berufsunfallversicherung dazu. Diese Versicherungsprämie darf vom Lohn abgezogen werden.
4. Krankheit
Sollte Ihre Putzfrau krankheitsbedingt ausfallen, muss auch ihr Lohnanspruch geregelt sein. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Putzkraft korrekt anmelden. Was die Rechte und Pflichten bezüglich der Anstellung von Hausangestellten angeht, gilt das Obligationenrecht. Daneben müssen auch kantonale Regelungen beachtet werden, die Normalarbeitsverträge. In vielen dieser Normalarbeitsverträgen steht, dass für Arbeitgeber eine Verpflichtung besteht, eine Krankentaggeldversicherung für Hausangestellte abzuschließen. Mit solch einer Krankentaggeldversicherung wird sichergestellt, dass die Putzfrau für bis zu 720 Tage 80% ihres Lohns erhält, sollte sie krankheitsbedingt ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können. Arbeitgeber, die eine solche Versicherung nicht abschließen, müssen ihre Putzfrau auch im Krankheitsfall weiter bezahlen, und zwar aus eigener Tasche. Eine entsprechende Versicherung bewahrt den Arbeitgeber also auch hier vor einem immensen finanziellen Risiko. Es ist auch möglich, dass zwischen Arbeitgeber und Putzfrau ein schriftlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt wird, in dem der Normalarbeitsvertrag für ungültig erklärt und damit die Krankentaggeldversicherung umgangen wird. In diesem Fall kommen wieder die Bestimmungen des Obligationenrecht zum Tragen. Sollte Ihre Putzfrau dann im ersten Dienstjahr länger krank werden, müssen Sie ihr zwar den vollen Lohn zahlen, das jedoch nur für 3 Wochen. Der Anspruch verlängert sich um weitere Wochen, je mehr Jahre Ihre Putzhilfe für Sie arbeitet. Inwieweit sich der Anspruch verlängert, kommt auf die Gerichtspraxis des jeweiligen Kantons an. Soweit kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, gilt automatisch der Normalarbeitsvertrag des jeweiligen Kantons.
5. Familienzulagen
Wenn Sie Ihre Putzfrau anmelden SVA, lassen sich berechtigte Kinderzulagen klären. Sollte Ihre Putzfrau Kinder unter 16 Jahren bzw. Kinder unter 25 Jahren, wenn diese noch in Ausbildung sind, haben, kann ein Anspruch auf Familienzulagen bestehen.
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