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Parkett reinigen: Die besten Tipps zum Vorgehen

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Parkett reinigen

Parkett ist ein besonders hochwertiger Bodenbelag, der vor allem im Wohnzimmer verlegt wird. Die Wärme sowie die Natürlichkeit des Holzes zeichnen einen guten und langlebigen Parkettboden aus.

Damit Ihr Parkettboden jedoch viele Jahre überdauert, ist eine regelmässige Pflege von grosser Bedeutung. Mit unseren Tipps dürfte es Ihnen allerdings leichtfallen, Ihr Parkett zu pflegen.

Fegen oder Saugen: Wie lässt sich Parkett am besten reinigen?

Bei Parkett handelt es sich um einen Naturboden aus Holz, der zwar sehr elegant wirkt, jedoch empfindlich gegenüber Kratzern ist. Dieser Umstand sollte Ihnen bewusst sein, wenn Sie leichte Verschmutzungen auf dem Parkett entfernen möchten.

Dies gelingt Ihnen entweder mit Hilfe eines Besens oder aber indem Sie einen Staubsauger zur Hand nehmen. Die feinen Haare eines Besens eignen sich bestens, um den Schmutz sanft aufzunehmen. Sie können allerdings auch einen Staubsauger verwenden, sofern Sie eine Parkett-Bürste aufstecken.

Bei der Verwendung einer Standard-Bürste besteht hingegen die Gefahr, dass aufgrund von kleineren Steinchen schnell Kratzer entstehen, die vermeidbar sind.

Tipp: Im Idealfall fegen oder saugen Sie den Boden täglich ab, sodass sich Steinchen und Krümel nicht sammeln können und so eher zur Bildung von Kratzern beitragen.

Parkett mit Wasser reinigen: Ist es möglich?

Da es sich bei Parkett um einen Boden aus Holzfasern handelt, sollte der Umgang mit Wasser sehr sparsam erfolgen. Sofern Sie jedoch geöltes Parkett reinigen möchten, ist dies mit wenig Wasser durchaus möglich.

Öl und Wachs sorgen für eine mehr oder weniger starke Versiegelung der obersten Schichten, sodass das Wasser nicht tief in das Parkett eindringen kann. Im besten Fall wringen Sie den Wischer aus, bevor Sie diesen einsetzen. So reduzieren Sie die Wassermenge auf das nötige Minimum.

Achten Sie bei der Reinigung des Parketts zudem auf ein mildes Reinigungsmittel, welches speziell für Parkett und Laminat ausgelegt ist. Aggressive Reinigungsmittel können die Oberfläche beschädigen oder aber zu Verfärbungen des Parkettbodens führen.

Achtung: Verwenden Sie niemals grössere Mengen des Reinigungsmittels als angegeben. Auch wenn Sie stark verschmutztes Parkett reinigen möchten, ist dies zu vermeiden, da die erhöhte Konzentration zu Beschädigungen führen kann.

Reinigungsintervalle: Welche Pflegemassnahmen sind wann nötig?

Sofern Sie den jeweiligen Raum täglich nutzen, sollten Sie möglichst häufig eine oberflächliche Reinigung durchführen. Sie benötigen jedoch nur ein paar Minuten, um Staub zu saugen oder aber ein paar Krümel auf dem Boden wegzufegen.

Etwa einmal pro Woche bietet sich eine Nassreinigung an. Beim maximal nebelfeuchten Wischen können Sie festsitzende Verschmutzungen leicht ablösen. Die im Reinigungsmittel enthaltenen Tenside sorgen dafür, dass die Oberflächenstruktur des Wassers aufgebrochen wird und dieses so leichter Schmutzpartikel ablösen kann.

Nach ca. drei Monaten ist es sinnvoll, wenn Sie Ihr Parkett zusätzlich pflegen, indem Sie einen Öl-Refresher verwenden. Dieser erneuert die Öl- oder Wachspflege und führt dazu, dass ein komplett neuer Ölauftrag sowie ein Abschleifen des Parketts deutlich hinausgezögert werden kann.

Hausmittel zur Parkettreinigung nur vorsichtig einsetzen

Neben speziellen Reinigungsmitteln, die für die Pflege eines Parkettbodens vorgesehen sind, können Sie auch Hausmittel nutzen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie den Einsatz von Hausmitteln stets an einer unauffälligen Stelle (beispielsweise unter der Couch) testen, um eine Fleckenbildung zu vermeiden.

Hartnäckige Flecken auf dem versiegelten Parkettboden können Sie wahlweise mit zwei verschiedenen Hausmitteln entfernen:

  • Spiritus: Geben Sie etwas Spiritus auf die verschmutze Stelle des Bodens und lassen Sie es für ein paar Minuten einwirken. Im Anschluss wischen Sie die Reste mit einem Baumwolltuch, einem Wischer oder aber einem feinen Mikrofasertuch ab. Auch Küchenpapier eignet sich, um kleinere Verschmutzungen entfernen und das Tuch anschliessend direkt entsorgen zu können.
  • Essig: Bei Essig handelt es sich um einen natürlichen Reiniger, der sehr aggressiv wirkt. Um stark verschmutztes Parkett zu reinigen, können Sie jedoch etwas Essig ins Wischwasser geben oder dieses konzentriert an einer Stelle auftragen. Bedenken Sie jedoch, dass der Essig nicht einziehen kann, da dies zu einer Entfärbung des Parkettbodens führen kann.

Bitte beachten Sie, dass diese Methoden für unversiegelte Böden zu aggressiv und daher nicht zu empfehlen sind.

Schutzmassnahmen, um das Parkett zu pflegen

Möchten Sie möglichst wenig Arbeit damit haben, das Parkett zu reinigen, so helfen Ihnen die folgenden Tipps:

  • Verwenden Sie Fussabtreter. Besonders im Eingangsbereich bieten sich diese an, um das Hereintragen von Steinchen und Krümeln zu verhindern.
  • Tragen Sie auf dem Parkett am besten nur Hausschuhe, Socken oder gehen Sie barfuss über den Boden.
  • Statten Sie sämtliche Möbelstücke mit Filzgleitern aus. Dies gilt in besonderer Hinsicht für Stühle, die regelmässig verschoben werden.

Das Parkett reinigen lassen: So einfach kann es sein

Möchten Sie sich nicht selbst mit der Pflege des Parketts beschäftigen, so können Sie eine fähige Putzfrau engagieren. Greifen Sie dabei gern auf unser Portal auf b13be8d.myraidbox.de zurück, um schnell und einfach die ideale Besetzung für Ihre offene Putzstelle zu finden.

Für eine grundlegende Erneuerung des Parkettbodens, bei der die oberste Schicht abgeschliffen und neu geölt bzw. versiegelt wird, beauftragen Sie am besten eine Fachfirma, da dies nicht nur viel Zeit in Anspruch nimmt, sondern auch einen guten Umgang mit einer Schleifmaschine voraussetzt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

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Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

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Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

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