Faire Löhne und trotzdem die besten Reinigungspreise der Schweiz Erfahren Sie mehr

SUUBER vs quitt

Suuber_vs_Quitt

Sie wollen Ihre Reinigungskraft korrekt anmelden und versichern? Das geht ganz einfach mithilfe von SUUBER oder Quitt. Vergleichen Sie am besten gleich selber anhand diesem Kostenkalkulator, wie hoch die Lohnkosten für Ihre Putzfrau bei SUUBER und bei Quitt ausfallen.

Kostenkalkulator SUUBER vs Quitt

Die Angaben gelten für den Kanton Zürich.

In der Kalkulation der totalen Lohnkosten sind für beide Reinigungsanbieter nebst den erforderlichen Sozialversicherungen auch KTG, Haftpflicht und UVG Versicherungen enthalten.

Zu erwähnen ist, dass man bei Quitt die Reinigungskraft selbstständig finden muss, während man bei SUUBER die Putzkraft direkt auf der Plattform auswählen kann.

Der ausführliche Vergleich zwischen SUUBER und Quitt​

Den Haushalt sauber zu halten, ist nicht immer ganz leicht. Besonders bei einem fordernden Job und vielen privaten Verpflichtungen ist es daher eine Erleichterung, jemand anderem die Reinigung der eigenen vier Wände zu überlassen.

Die Anmeldung, die Versicherung sowie die Recherche, all diese Aspekte kosten jedoch Zeit und Geld. Dank Suuber und einigen anderen Anbietern, die private Auftraggeber und Reinigungskräfte zusammenbringen, gelingt dieser Schritt jedoch sehr leicht.

Um unseren Service stets zu verbessern, vergleichen wir unsere Plattform daher bewusst mit der Konkurrenz. Machen Sie sich also ein eigenes Bild von SUUBER, Quitt und Co., um Geld zu sparen und gleichzeitig von einem exzellenten Angebot zu profitieren.

Fragen und Antworten für Reinigungskräfte und Auftraggeber

Wie fällt die Benutzerfreundlichkeit der Website aus?

Bei b13be8d.myraidbox.de entscheiden Sie sich in einem ersten Schritt, ob Sie nach einer Putzfrau suchen oder aber einen Job als Reinigungskraft anstreben. Nach der Eingabe der Postleitzahl gelangen Sie direkt zur Suche des jeweiligen Bereichs.

Sie können sich die Profile verschiedener Reinigungskräfte ansehen und direkt in die persönliche Kontaktaufnahme gehen. Über zusätzliche Angaben, wie beispielsweise das Bügeln, lässt sich die Suche noch detaillierter gestalten.

Auch eine Suche anhand des Salärs ist möglich, sodass Sie direkt sehen, welche Kosten auf Sie zukommen bzw. welchen Nettolohn die Putzkraft erhält.

 

Auf der Startseite von Quitt können Sie über den Button „Jetzt Loslegen“ als Arbeitgeber direkt starten. Im nächsten Schritt wählen Sie den Bereich, in dem die Anstellung erfolgen soll. Neben Putzhilfen können Sie auch die Segmente „Kinder- bzw. Seniorenbetreuung“ sowie „Anderes“ auswählen.

Klicken Sie auf „Putzhilfe“, geben Sie einen Betrag ein, den Sie pro Stunde bezahlen möchten. Ein Durchschnittswert (von 28 CHF) wird vorgegeben, um die Auswahl zu erleichtern. Nun folgen die Intervallauswahl sowie eine Zusammenfassung. Weitere Details werden erst nach Abschluss der Registrierung sichtbar, sodass Sie vorher leider nicht beurteilen können, ob in der jeweiligen Region eine Putzfrau zur Verfügung steht.

Als Putzfrau können Sie sich über separates Fenster registrieren.

Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte im Überblick:

Kriterium

Suuber

Quitt

Optische Gestaltung

Sehr ansprechend (+++)

Ansprechend (++)

Verständnis (für Auftraggeber)

Sehr einfach (+++)

Sehr einfach (+++)

Verständnis (für Putzkräfte)

Sehr einfach (+++)

Einfach (++)

Sind die Reinigungskräfte angestellt und versichert?

Sowohl Quitt als auch SUUBER verfolgen ein ähnliches Konzept und treten als Vermittler auf. Die Versicherung sowie die Anstellung fallen nicht in den Bereich.

Zum Glück müssen sich Putzkräfte und Auftraggeber jedoch weder bei quitt.ch, noch bei b13be8d.myraidbox.de um zusätzliche Versicherungen kümmern, denn im Service-Paket sind alle relevanten Versicherungen inkludiert. Mit Details zu AHV; IV, ALV und EO müssen Sie sich also nicht auseinandersetzen.

Die Versicherungs- und Servicekosten können Sie auf beiden Portalen transparent einsehen.

Sind Sachschäden versichert?

Bei Suuber sind sämtliche Sachschäden ab einer Höhe von 500 CHF (Bagatellgrenze) abgesichert. Sollte es also vorkommen, dass durch ein Steinchen die Fensterscheibe zerkratzt wird und diese ersetzt werden muss, kommt die Versicherung auch bei Schäden von 5.000, 10.000 oder 20.000 CHF auf.

Während die Versicherungen bei SUUBER inkludiert sind, haben Sie bei Quitt die Wahl, diese hinzuzubuchen. So erhöht sich der Stundenlohn und Sie müssen eine jährliche Gebühr entrichten. Die Hausratskasko von Quitt deckt Schäden bis maximal 3.000 CHF (bei einer Selbstbeteiligung von 50 CHF) ab. Grössere Schäden können also hier zum Problem werden.

Existiert eine Möglichkeit der Bewertung?

Auf b13be8d.myraidbox.de steht jedem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die eigene Haushaltshilfe zu bewerten. Putzkräfte können Arbeitgeber indes bislang noch nicht bewerten.

Bei Quitt können Auftraggeber den Service insgesamt bewerten. Eine persönliche und somit unmittelbare Bewertungsmöglichkeit besteht hingegen nicht.

Ist das Angebot in allen Regionen der Schweiz verfügbar?

Sowohl SUUBER als auch Quitt bieten ihren Service in allen Schweizer Kantonen an. Im Vergleich mit den bevölkerungsreichen Gegenden in Zürich, Luzern oder Basel ist die Auswahl einer Putzfrau auf dem Land jedoch schwieriger.

Die wichtigsten Aspekte für Auftraggeber

Kann ich die Putzkraft selbst auswählen?

Auf beiden Portalen ist ein direkter Kontakt zwischen Putzfrauen und Auftraggebern vorgesehen. Sowohl Quitt als auch SUUBER stehen lediglich als Vermittler parat und sorgen für die rechtliche Absicherung sowie die einwandfreie Anmeldung.

Welcher Stundenlohn entfällt für die Reinigungskraft?

Sie können individuell festlegen, welcher Preis für Sie angemessen ist. So finden nur diejenigen Arbeitgeber und Putzkräfte zusammen, deren Vorstellungen übereinstimmen.

Typischerweise liegt der Stundensatz zwischen 24 CHF und 30 CHF (netto). Bei SUUBER beträgt die Servicegebühr pauschal 1,40 CHF pro Stunde, bei Quitt gibt es hingegen verschiedene Modelle, bei denen Sie mehr sparen, je höher Ihr Reinigungsbudget ausfällt.

So fällt bei einer Pauschale von 990 CHF im Jahr keine Kommissionsgebühr an, während diese bei einer Servicepauschale von 120 CHF 5 % und ohne Gebühr sogar 8 % beträgt.

Die folgende Tabelle zur Provisionszahlung pro Stunde erleichtert den Vergleich zwischen SUUBER und Quitt (mit den drei verschiedenen Programmen) bei einem Bruttolohn von 36 CHF:

Provisionszahlung SUUBER vs Quitt

Wie Sie anhand der Gegenüberstellung sehen, ist SUUBER ist allen Beispielfällen die deutlich günstigere Wahl.

Entstehen zusätzliche Kosten?

Bei SUUBER fallen keine weiteren Gebühren an. Auch bei Quitt sind die Sozialversicherungsbeiträge bereits im Preis inkludiert. Zusatzkosten entstehen indes für eine Hausratkaskoversicherung.

Ich habe meine Putzfrau bei Quitt angestellt. Kann ich sie nun zu SUUBER transferieren?

Ja, natürlich. Sie können jederzeit zu SUUBER wechseln und sparen. Nach erfolgreicher Registrierung auf der Plattform, können Sie einen Reinigung Job erstellen und dann Ihre gewünschte Puztfrau zu diesem Job einladen. Somit ist dann Ihre Reinigungskraft automatisch auch versichert und richtig angemeldet.

Die wichtigsten Aspekte für Reinigungskräfte

Wie hoch fällt der Netto als Reinigungskraft aus?

Sowohl auf b13be8d.myraidbox.de als auch auf quitt.ch bestimmen Sie als Putzkraft selbst, welchen Stundenlohn Sie für angemessen halten.

Anfänglich bietet es sich an, sich an den Durchschnittswerten zu orientieren. Zwischen 24 und 30 CHF sind angemessen. Der Bruttopreis für den Kunden wird Ihnen stets angezeigt, sodass Sie auch diesen im Blick behalten können.

Der Lohn wird nur bei tatsächlich geleisteten Stunden gezahlt, nicht also bei Krankheitstagen.

Kann ich mich bei den Portalen kostenlos registrieren?

Die Registrierung ist kostenlos. Es entstehen lediglich Servicegebühren, wenn Sie einen Job annehmen. Da Sie jedoch einen Nettolohn einstellen können, ist dieser klar und transparent. Zugleich sparen Sie sich einen hohen Verwaltungsaufwand, da alle Lohnabrechnungen über SUUBER oder aber auch über Quitt abrufbar sind.

Fazit: Ist b13be8d.myraidbox.de dem Portal Quitt überlegen?

Sie haben noch keine Entscheidung getroffen? Dann werfen Sie einen Blick in die folgende Zusammenfassung.

  • Sowohl bei SUUBER als auch bei Quitt können Putzfrauen und Arbeitgeber direkt miteinander interagieren.
  • Bei Quitt sind auch kleinere Schäden (bis 3000 CHF) bei der Wahl der Hausratskasko abgedeckt, während Bagetallschäden unter 500 CHF bei SUUBER nicht versichert sind, Sie jedoch bei höheren Schäden bestens geschützt sind.
  • Die Kostenquote fällt bei SUUBER klar, transparent und zudem günstig aus, während Sie bei Quitt schon vorab genau überlegen sollten, wie viele Stunden Sie eine Reinigungskraft beschäftigen möchten.

Machen Sie es sich leicht und registrieren Sie sich mit Ihren Daten auf b13be8d.myraidbox.de. So finden Sie schnell und einfach eine Putzkraft oder können Ihre Dienste selbst anbieten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

14. Datenschutz

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten, die auf der Plattform ausgetauscht werden, an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht einegesetzliche Pflicht hierzu. Die PersonalApp AG garantiert, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt undverpflichtet sich dazu, die vom Vertragspartner bezüglich seiner Person oder seines Angestellten angegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Zivilstand, Art der Aufenthaltsbewilligung, usw.) ausschliesslich den Sozialversicherungen oder anderen Versicherungen gemäss den vereinbarten Leistungen, sowie der kantonalen Steuerverwaltung, zu übermitteln. Durch die Unterzeichnung des Vertrages mit der PersonalApp AG und durch die Nutzung der Plattform erklären sich die Vertragspartner mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden. Die PersonalApp AG macht jeden Benutzer darauf aufmerksam, dass er für den Schutz der Daten verantwortlich ist, auf die er über die Internetseite zugreift und dass er die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat, in welchem Land auch immer er sich befindet. Für weitere Informationen bezüglich Datenerhebung und –verarbeitung wirdauf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, welche ebenfalls auf der Website b13be8d.myraidbox.de aufzufinden ist.

15. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer obenerwähnten Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen PersonalApp AG und seinen Vertragspartnern unterzeichneten Verträge.

16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

Im Zweifel gilt die deutsche Version.