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Digitalisierung der Reinigungsbranche

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Digitalisierung der Reinigungsbranche

Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten und macht auch vor vielen traditionellen Berufszweigen nicht Halt. Die meisten Jobs werden über das Internet gefunden und auch die Planung erfolgt vielfach nur noch via PC, Smartphone oder Tablet.

Entwicklung der Digitalisierung in der Reinigungsbranche

Die Digitalisierung führt zur Veränderungen ganzer Branchen. Aber was bedeutet das eigentlich im Detail? Neben vielen anderen Sparten hat die Digitalisierung sehr grossen Einfluss auf Putzkräfte.

Veränderungen der Reinigungsbranche im privaten Bereich

Vor dem Beginn der Digitalisierung fanden die meisten Schweizer ihre Putzfrau über Zeitungsannoncen oder aber über Freunde und Bekannte. Private Kontakte sind sicherlich auch heute noch von Bedeutung, haben jedoch einen deutlich geringeren Stellenwert.

Putzkräfte arbeiteten entweder auf selbstständiger Basis oder aber für ein Unternehmen. Ein grosser Teil der Putzfrauen hatte jedoch keinerlei Absicherung und arbeitete schwarz. Auch wenn dies sicherlich für viele Arbeitgeber eine günstige Methode war, so ist dies nicht nur strafbar, sondern führt auch zu oftmals ungeahnten Folgeproblemen.

Bei Unfällen besteht keine Absicherung, bei Schäden haftet niemand und wenn etwas gestohlen wird, greift keine Versicherung. Nicht nur für Putzkräfte, sondern auch für Arbeitgeber war es daher vielfach besser, offiziell zu arbeiten bzw. eine Putzhilfe anzumelden.

Mit der Digitalisierung der Reinigungsbranche wurde der Markt auf den Kopf gestellt. Durch das Aufkommen von Reinigungsplattformen ist es immer einfacher geworden, einen Job als Putzfrau zu finden oder aber eine Putzhilfe einzustellen.

Längst nicht immer wurde damit jedoch der Schutz beider Seiten in den Fokus gerückt. Einfache Portale bieten lediglich Vermittlungsoptionen und keinerlei Absicherung. Inzwischen haben jedoch die meisten Menschen erkannt, dass eine Anmeldung sowie die finanzielle Absicherung eine hohe Relevanz haben.

Bei Suuber können Sie beispielsweise alle lästigen Aufgaben abgeben. Als privater Arbeitgeber suchen Sie eine Putzfrau und den Rest erledigt Suuber für Sie. Dies betrifft die Anmeldung, umfangreiche Versicherungen sowie die Erstellung von Lohnabrechnungen.

Digitalisierung

Veränderungen in Unternehmen: Der Einfluss der Digitalisierung in der Reinigungsbranche ist immens

Viele Unternehmen arbeiten inzwischen mit automatischen Systemen, um die Hygiee im eigenen Betrieb zu verbessern. So lässt sich mit Hilfe smarter Geräte direkt erkennen, wann sich der Füllstand des Seifenspenders oder des Desinfektionsmittels dem Ende zuneigt.

Auf diese Art und Weise lassen sich zahlreiche unnötige Wege vermeiden. Gleichzeitig wird stets für ausreichende Sauberkeit gesorgt, da jeder Raum individuell überwacht werden kann.

KI (künstliche Intelligenz) hilft dabei, bestimmte Muster zu erkennen und automatisch clevere Reinigungspläne zu entwerfen. So sinkt die Arbeitsbelastung auf ein Minimum und Unternehmen können Geld einsparen. Computergestützte Systeme helfen jedoch nicht nur Unternehmen, sondern auch Putzkräften vor Ort. Nahezu alles lässt sich digital erfassen. Es ist also nicht mehr nötig, Zettel zu verwenden oder erneut nachzufragen, wann und wo ein bestimmtes Reinigungsmittel zu finden ist.

Digitalisierung in der Reinigungsbranche: Fluch oder Segen?

Die Digitalisierung der Reinigungsbranche hat sicherlich viele Vorteile. Wir möchten Ihnen jedoch auch die Nachteile nicht vorenthalten. Die verschiedenen Aspekte haben wir daher für Sie kurz und knapp gegenübergestellt:

Vorteile der Digitalisierung

Nachteile der Digitalisierung

  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • verbesserte Hygiene durch automatische Hinweise
  • leichteres Erkennen potenzieller Einsparungen
  • die Selbstständigkeit von Putzkräften wird einfacher (weniger bürokratischer Aufwand)
  • Vermittlung zwischen privaten Arbeitgebern und Putzkräften ist einfacher
  • Änderungen im Zeitablauf lassen sich leicht digital planen
  • Einsparungen von Papier
  • sehr starke Überwachung der einzelnen Arbeitnehmer
  • der Reinigungsaufwand fällt nicht immer gleich aus, was bei der Zeitplanung zu Problemen führen kann
  • der persönliche Kontakt geht mehr und mehr verloren

Wie Sie anhand dieser kurzen Gegenüberstellung sehen, leistet die Digitalisierung der Reinigungsbranche einen wertvollen Beitrag zu mehr Effizienz. Gleichzeitig darf bei der Vereinfachung nicht vergessen werden, dass Menschen arbeiten. Automatische Prozesse müssen daher anpassbar bleiben, um auch Fehler zuzulassen.

Digitalisierung in der Reinigungsbranche: Fluch oder Segen?

Zum Glück müssen Sie heute nicht mehr nach Inseraten in der Zeitung suchen oder erst in Ihrem Freundeskreis herumfragen, wer denn eine gute Putzfrau kennt. Dank Reinigungsportalen, wie Suuber, gelingt es Ihnen, in kürzester Zeit eine Putzfrau online zu finden.

Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Sie können sich für eine Person in der Nähe entscheiden, sich das Profil vorab ansehen und wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen. Zugleich ist die Putzfrau rundum abgesichert und Sie sind bei Schäden in Ihrem Haus umfassend versichert.

Die gesamte Kommunikation können Sie online erledigen. Termine lassen sich einfach planen und bei besonderen Vorkommnissen ohne Schwierigkeiten verlegen. Nutzen Sie daher jetzt Ihre Möglichkeit, um sich bei Suuber kostenlos als Arbeitgeber zu registrieren. So können Sie sich direkt auf die Suche nach einer geeigneten Putzkraft begeben oder aber selbst ein Inserat online stellen.

Dank verschiedener Auswahlmöglichkeiten kommen Sie so nur mit den Putzkräften in Kontakt, die zum gewünschten Preis bei Ihnen arbeiten möchten. Geben Sie Besonderheiten, wie Haustiere, mit an, um Überraschungen zu vermeiden. Haben Sie eine Auswahl getroffen und Ihre Reinigungsintervalle festgelegt, werden Ihnen die Preise transparent angezeigt. So wissen Sie dank der Digitalisierung der Reinigungsbranche stets genau, was Ihre Putzfrau erhält, welcher Betrag für Steuern und Versicherungen aufgewendet wird und wie sich Suuber finanziert. Viele Reinigungsunternehmen scheuen genau diese Offenheit, denn so wird schnell deutlich, wo der grösste Teil des Geldes verbleibt.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

14. Datenschutz

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten, die auf der Plattform ausgetauscht werden, an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht einegesetzliche Pflicht hierzu. Die PersonalApp AG garantiert, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt undverpflichtet sich dazu, die vom Vertragspartner bezüglich seiner Person oder seines Angestellten angegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Zivilstand, Art der Aufenthaltsbewilligung, usw.) ausschliesslich den Sozialversicherungen oder anderen Versicherungen gemäss den vereinbarten Leistungen, sowie der kantonalen Steuerverwaltung, zu übermitteln. Durch die Unterzeichnung des Vertrages mit der PersonalApp AG und durch die Nutzung der Plattform erklären sich die Vertragspartner mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden. Die PersonalApp AG macht jeden Benutzer darauf aufmerksam, dass er für den Schutz der Daten verantwortlich ist, auf die er über die Internetseite zugreift und dass er die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat, in welchem Land auch immer er sich befindet. Für weitere Informationen bezüglich Datenerhebung und –verarbeitung wirdauf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, welche ebenfalls auf der Website b13be8d.myraidbox.de aufzufinden ist.

15. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer obenerwähnten Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen PersonalApp AG und seinen Vertragspartnern unterzeichneten Verträge.

16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

Im Zweifel gilt die deutsche Version.