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So vermeiden Sie Umweltsünden beim Putzen

Suuberwoman

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Jeder Haushalt verlangt nach regelmässiger Reinigung. Das Instandhalten der eigenen vier Wände ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit den unterschiedlichsten Materialien und Hilfsmittelchen verbunden. Jedes Jahr werden pro Person etwa 280 Kilogramm Wäsche gewaschen, was ungefähr 2800 Liter Wasser benötigt.

 

Ist von Hand abwaschen wirklich nachhaltig?

Jeder hat schon mindestens einmal im Leben gehört, dass ein Abwasch von Hand umweltfreundlicher ist,  als die Spülmaschine zu nutzen, denn es verbraucht weniger Wasser. Das stimmt so aber nicht!

Eine volle Spülmaschine spart etwa 50% Wasser ein, im Vergleich zum Spülen von Hand. Aber nicht nur am Wasser wird gespart. Der Stromverbrauch ist etwa 28% geringer.

Um diese Werte zu erreichen, gibt es aber ein paar Dinge, die beachtet werden sollten:

  1. Der Filter der Spülmaschine muss sauber sein
  2. Die Sprüharme müssen frei beweglich sein, damit der Schmutz auf all Ihrem Geschirr abgewaschen werden kann und kein nachträgliches Spülen nötig ist
  3. Die Tab-Klappe muss sich problemlos öffnen, damit das Spülmittel seine volle Wirkung entfalten kann

Mit diesen Voraussetzungen wird Ihr Geschirr sauberer und der Spülvorgang nachhaltiger.

Sind die Mengenangaben der Hersteller immer genau richtig?

Die Antwort hier ist: Ja und Nein. Es gibt einige Produkte, die eine genaue Dosierung voraussetzen, damit das gewünschte Ergebnis erzielt werden kann. Es gibt aber auch die Produkte, bei denen die Hersteller auf Nummer sicher gehen, auch wenn mit weniger Produkt das gleiche Ziel erreicht werden kann. Eine volle Waschmaschine benötigt im Normalfall nur etwa 2 Esslöffel Waschpulver, für die vollständige Reinigung der gesamten Wäsche. In Härtefällen mit tiefsitzenden Flecken kann auch die vom Hersteller angegebene Angabe von Nöten sein oder ein zusätzliches Produkt.

Wenn Sie von Hand spülen, reichen 2-3 Tropfen Spülmittel vollkommen aus. Zu viel Schaum bewirkt nämlich das Gegenteil. Zu viel Schaum verhindert, dass der Schmutz vom Schwamm oder Lappen aufgenommen werden kann, was ein schlechteres Endergebnis erzielt oder für Sie ein zweites Mal Spülen bedeutet.

Waschen Sie zu oft?

Fast alle Kleidungsstücke werden nach einem Mal tragen in die Wäsche gesteckt und erst wieder frisch gewaschen getragen. Dieses Verhalten bewirkt in Deutschland einen jährlichen CO2 Ausstoß von etwa 8 Millionen Tonnen. Um diese Menge an CO2 ausgleichen zu können, müssten für Deutschland allein 64 000 Buchen gepflanzt werden.

Dieser CO2 Ausstoß hängt damit zusammen, dass die meisten Deutschen zu oft waschen.

Studien belegen, dass eine Jeans nach etwa 2 Wochen ein Maximum an Bakterien erreicht hat. Die Anzahl an Bakterien auf einer Jeans ist nach 15 Monaten nicht wesentlich höher als nach nur 2 Wochen.

Waschen Sie eine Jeans erst, wenn die Jeans wirklich dreckig ist, weil sie beispielsweise Flecken hat oder wenn sie einen unangenehmen Geruch annimmt.

Bei den meisten Kleidungsstücken reicht einfaches Auslüften, um sie ein zweites oder auch drittes Mal tragen zu können.

Neben dem Verbrauch von Wasser, der Nutzung von Strom, Waschmittel und der Entstehung von CO2 wirkt sich das Waschen auf den Zustand Ihrer geliebten Jeans aus. Das Waschen strapaziert das Material und wirkt sich auf die Form und Farbe aus. Waschen Sie Ihre Jeans zu oft, so nutzt sie schneller ab, was mehr Müll für die Umwelt und mehr Kosten für Sie bedeutet.

Sie fühlen Sich nicht wohl Ihre Jeans mehrfach ohne Waschen zu tragen? Versetzen Sie Ihre Jeans in einen “Winterschlaf”. Ein paar Stunden oder auch eine Nacht im Gefrierfach lösen dieses Problem. Ein weiteres Plus ist, dass Ihre Jeans ihre Form und Farbe nicht verliert und Ihnen so länger erhalten bleibt.

Putz- und Handtücher sollten jedoch wöchentlich gewaschen werden! Die Anzahl der Bakterien ist dort um einiges höher.

Müssen leere Joghurtbecher ausgespült werden?

Kurz gesagt: Nein. Obwohl jeder bestimmt schon einmal in seinem Leben gehört hat, dass Joghurtbecher vor der Entsorgung ausgespült werden müssen, stimmt das nicht. 

In jeder Recyclinganlage wird der Kunststoff abgespült und von Speiseresten gereinigt. Somit ist das Ausspülen eines leeren Joghurtbechers reine Wasserverschwendung.

Ist ein Joghurtbecher allerdings noch halb voll, so sollte er vor der Entsorgung in den dafür vorgesehenen Müll entleert werden.

Brauchen Sie wirklich die Chemie-Keule?

Hier ist die Antwort: Nein. Viele Haushaltsprodukte lassen sich durch nachhaltige und natürliche Hausmittelchen ersetzen. So sind Essig, Backpulver und Zitronensaft sehr nützliche Dinge, die Ihnen bei der Reinigung im Haushalt helfen. Lesen Sie dazu unseren Blog Beitrag Die fünf besten, natürlichen Reinigungsmittel und erfahren Sie mehr, wie Sie diese im Haushalt einsetzen können.

Diese Hausmittel helfen nicht nur gegen leichte Verschmutzungen, sondern auch gegen hartnäckigen Schmutz. 4 Löffel Backpulver und ein Becher Essigessenz lösen das Problem eines verstopften Abflusses im Handumdrehen. Streuen Sie dafür das Backpulver in den Abfluss und spülen Sie mit der Essigessenz nach. Die hierbei entstehende chemische Reaktion löst die Verstopfung auf.

Auf natürliche Weise können Sie auch Ihren Wasserkocher entkalken. Füllen Sie Ihren Wasserkocher mit Wasser und einem Schuss Essigessenz. Diese Mischung muss nur einmal aufkochen und anschließend abgegossen werden. Spülen Sie Ihren Wasserkocher mit klarem Wasser aus und er sieht wieder aus wie neu.

Muss jeder Abfall gleich weg?

Nicht jeder Abfall muss gleich entsorgt werden! Kaffeesatz, Zitronenschalen und die letzten Reste in der Bierflasche dienen als nachhaltige und effektive Hausmittel.

Zitronenschalen finden ihre Anwendung beim Polieren von Armaturen und beim Entfernen von Wasserflecken. Dafür müssen Sie nur mit der Zitronenschale über die gewünschte Stelle reiben und schon sind die Flecken verschwunden.

Kaffeesatz kann als Lufterfrischer genutzt werden. Platzieren Sie den Kaffeesatz in einer Schale im Bad oder der Küche und überdecken Sie somit strenge Gerüche.

Kleine Mengen von Bier können auf Holzmöbel aufgetragen und zum Polieren des Holzes genutzt werden.

Ist heißes Wasser beim Putzen immer nötig?

Machen Sie den Eimer beim Putzen mit heißem Wasser voll, damit alles schön sauber wird? Wenn ja, dann begehen Sie wahrscheinlich nicht nur eine, sondern zwei Umweltsünden! In den meisten Fällen reicht ein halber Eimer Wasser völlig aus, um den normalen Haushalt zu putzen. Das Wasser muss auch nicht warm sein, denn viele Allzweck- und auch Bodenreiniger sind für den Gebrauch mit kaltem Wasser geeignet.

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

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Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

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Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

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Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

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