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Was macht eine gute Putzfrau aus?

Suuberwoman

Gute Putzfrau

Eine zuverlässige Putzfrau zu finden ist für viele Privatpersonen besonders wichtig. Dabei stehen nicht nur das Geschick, sondern auch die Aspekte der Pünktlichkeit, der Höflichkeit sowie der Kenntnisse im Fokus.

Im Kern sollte sich jede gute Putzfrau mit Reinigungsmitteln auskennen und offen kommunizieren. Zudem ist Zuverlässigkeit ein wichtiger Baustein einen dauerhaft produktiven Zusammenarbeit mit verschiedenen Kunden. Aber was bedeuten diese Aussagen eigentlich? Wir haben genau hingesehen, damit Sie leicht überprüfen können, in welchen Bereichen Sie bereits auf höchsten Niveau agieren und wo noch etwas Potenzial nach oben besteht.

Zuverlässigkeit: Für viele Arbeitgeber das wichtigste Auswahlkriterium einer guten Putzfrau

Arbeitgeber, die eine gute Reinigungskraft für zu Hause suchen, sind in aller Regel an einer regelmässigen Beauftragung interessiert. Auf diese Art und Weise lassen sich viele Aufgaben systematisch übertragen.

So ist es beispielsweise üblich, eine Putzkraft für 2 oder 3 Stunden pro Woche zu engagieren. In dieser Zeit kann das Haus geputzt werden oder aber die Hemden werden gebügelt. Je nach Umstand und Zeitkontigent können weitere Aufgaben, wie die Reinigung des Badezimmers oder aber das Aufräumen der Küche hinzukommen.

Generell zeigt sich jedoch nur bei einer regelmässigen Inanspruchnahme der Leistungen, welche Aufgaben permanent abgegeben werden können. So müssen sich die Eigentümer einer Immobilie nicht länger darum kümmern, den Müll rauszubringen oder die Fenster zu putzen.

All diese Aufgaben erfordern eine gewisse Regelmässigkeit. Es ist daher elementar, dass eine Putzkraft zuverlässig ist.
Zu den No-Gos einer guten Putzfrau gehören die folgenden Fauxpas:

  • kurzfristiges Absagen des Termins (Ausnahmen bilden Krankheitsfälle)
  • häufiges Verschieben von Terminen
  • nicht zur vereinbarten Zeit erscheinen
  • zu spätes Erscheinen

Da es für Arbeitgeber besonders wichtig ist, eine zuverlässige Putzkraft zu finden, kann sich dies auch in einer kontinuierlichen Beauftragung sowie einer höheren Bezahlung widerspiegeln. Es liegt also im eigenen Interesse, viel Wert auf Zuverlässigkeit zu legen. So lässt sich auch langfristig planen.

Tipp: Sind Arbeitgeber mit Ihnen zufrieden, so wirkt sich dies positiv auf die Freude an der Arbeit aus. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie weiterempfohlen werden und so mehr arbeiten können. Dies gilt selbstverständlich auch für eine positive Bewertung bei Suuber

Gute Putzfrauen treffen klare Absprechen

Um genau planen zu können, müssen sich Arbeitgeber und Putzkräfte über die wichtigsten Aspekte einigen. Längst nicht alle Privatpersonen wissen, wie viel Zeit eine bestimmte Tätigkeit erfordert.

Damit die Aufgaben, die gewünscht sind, jedoch erledigt werden können, ist eine klare Absprache wichtig. Konkret geht es darum, einen Putzplan aufzustellen, um möglichst effizient verschiedene Aufgaben innerhalb einer kurzen Zeitspanne bewältigen zu können

Jede gute Reinigungskraft entwickelt im Laufe der Jahre ein sehr gutes Gespür dafür, wie viel Zeit bestimmte Tätigkeiten erfordern. So können Missverständnisse von Anfang an vermieden werden.

Tipp: Überzogene Erwartungen einiger Auftraggeber sollten direkt angesprochen werden. Nur so lassen sich spätere Komplikationen vermeiden.

guter Arbeitgeber

Materialkunde: Der richtige Umgang mit Putzmitteln aller Art

Manchmal wird der Job als Putzfrau eher belächelt. Auf den ersten Blick erscheint es, als wenn jeder Mensch durchaus in der Lage ist, die Wohnung zu reinigen. Tatsächlich ist es jedoch etwas völlig anderes, die eigene Wohnung zu putzen oder aber ein fremdes Haus zu säubern.

Zu Hause kennen die meisten Menschen die nötigen Putzmittel. Wer zu Hause allerdings keinen Marmorboden besitzt und nun einen solchen reinigen soll, steht vor der ersten Herausforderung.

Es ist keine Schande, nicht alle Reinigungsmittel im Blick zu haben. Es ist jedoch wichtig, sich intensiv mit den verschiedenen Reinigern auseinanderzusetzen. So lassen sich Schäden durch eine unsachgemässe Handhabung verhindern. Wie gelingt der Hausputz ohne starke Chemie? Umweltschonend zu putzen ist auch nicht so einfach.

Besondere Aufmerksamkeit gilt in folgenden Bereichen:

  • Fliesen: Nicht immer sind Allzweckreiniger die beste Wahl. Natursteinböden sind besonders empfindlich und benötigen Spezialreiniger. Potenzielle Probleme mit bestimmten Reinigern sollte jede gute Putzfrau direkt ansprechen.
  • Holzböden: Laminat ist recht unempfindlich. Bei Parkett und Dielen ist hingegen wesentlich mehr Fingerspitzengefühl gefragt.
  • Küchenarbeitsplatten: Neben beschichteten Holzplatten finden sich in vielen hochwertigen Küchen auch Arbeitsplatten aus Marmor oder Granit. Das Reinigungsmittel muss hier stets angepasst werden.

 

Tipp: Gute Sprachkenntnisse sind wichtig, denn auf der Flasche der Reiniger finden sich meist wichtige Hinweise für die Verwendung.

Gegenseitiger Respekt: Gute Putzfrauen achten die Privatsphäre

Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Höflichkeit sind Aspekte, die in unserer Gesellschaft von immenser Bedeutung sind. Dies sollte auch für das Verhältnis zwischen Putzkräften und Arbeitgebern gelten. Eine Besonderheit besteht jedoch in dem sehr engen Bezug.

Als Reinigungskraft betreten Sie die Wohnung einer anderen Familie und dringen so weit in die Privatsphäre ein. Die meiste Zeit sind Sie dabei unbeobachtet. Umso wichtiger ist es, dass sich Arbeitgeber auf Ihre Diskretion verlassen können.

Eine gute Putzfrau sollte sich daher streng auf die eigenen Aufgaben konzentrieren. Andere Bereiche, die nicht zum Aufgabenfeld gehören, sind schlichtweg nicht von Bedeutung für die eigene Tätigkeit.

Ansonsten sollten zuverlässige Putzkräfte auf ein freundliches Auftreten achten. Das Erscheinungsbild spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Auch wenn Sie einer anstrengenden Tätigkeit nachgehen, sollte Ihr Äusseres tadellos sein. So zeigen Sie Auftraggebern, dass Sie mit der Wohnung ähnlich perfektionistisch umgehen wie mit sich selbst.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

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Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

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