So melden und versichern Sie eine Reinigungskraft korrekt
Fragen und Antworten zur korrekten Anstellung einer Reinigungskraft und zur Haushaltsversicherung.
Muss ich meine Reinigungskraft anmelden?
Da Sie bei der Anmeldung eine treuhänderische Vollmacht (Mandat) unterzeichnen, übernimmt SUUBER die gesamte notwendige Korrespondenz.
Ist meine Reinigungskraft versichert?
Ja, Ihre Reinigungskraft ist vollständig versichert. Neben AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung umfasst dies auch KTG und Unfallversicherung.
Wie melde ich meine Reinigungskraft bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) an?
SUUBER übernimmt für Sie die gesamteAnmeldung und Versicherung der Reinigungskraft bei den zuständigen Behörden wie AHV, ALV usw. Damit müssen Sie sich darum nicht mehr kümmern.
Ist mein Haushalt versichert?
Ihr Haushalt ist durch eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden abgesichert. Diese deckt alle Schäden, die die Bagatellgrenze von 500 CHF überschreiten.
