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So melden und versichern Sie eine Reinigungskraft korrekt

Fragen und Antworten zur korrekten Anstellung einer Reinigungskraft und zur Haushaltsversicherung.

Da Sie bei der Anmeldung eine treuhänderische Vollmacht (Mandat) unterzeichnen, übernimmt SUUBER die gesamte notwendige Korrespondenz.

Ja, Ihre Reinigungskraft ist vollständig versichert. Neben AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung umfasst dies auch KTG und Unfallversicherung.

SUUBER übernimmt für Sie die gesamteAnmeldung und Versicherung der Reinigungskraft bei den zuständigen Behörden wie AHV, ALV usw. Damit müssen Sie sich darum nicht mehr kümmern.

Ihr Haushalt ist durch eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden abgesichert. Diese deckt alle Schäden, die die Bagatellgrenze von 500 CHF überschreiten.