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Endreinigung bei der Wohnungsübergabe

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Endreinigung bei der Wohnungsübergabe

Steht ein Wohnungswechsel an, so ist das Augenmerk meist bereits frühzeitig auf die neue Wohnung hin ausgerichtet. Die bisherige Wohnung muss jedoch in ordentlichem Zustand übergeben werden, damit diese schnell und einfach weitervermietet werden kann.

Da es während des Umzugs jedoch viele Dinge gibt, an die Sie denken müssen, ist es umso schöner, wenn die Endreinigung nicht allzu viel Zeit in Anspruch nimmt. Aber was ist eigentlich nötig und lohnt es sich, diese Arbeiten zu übertragen?

Was ist eine Endreinigung?

Die Endreinigung findet immer dann statt, wenn ein bestehendes Mietverhältnis endet. Sie bildet die Basis, um das Übergabeprotokoll zu erfüllen, sodass gegenseitige Ansprüche von Mieter und Vermieter ausgeschlossen werden.

Wie sauber es nach der Endreinigung aussehen muss, hängt davon ab, in welchem Zustand Sie die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses übernommen haben. Der gleiche Zustand gilt auch für den Zeitpunkt der Wohnungsübergabe zum Ende der Mietzeit.

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern herrscht in der Schweiz ein strenger Anspruch an die Endreinigung. Die Wohnung muss daher in aller Regel tadellos sauber sein, da Sie meist auch entsprechend vermarktet und zu Beginn übernommen wird.

Welche Bereiche zählen zur Endreinigung?

Bei einer Endreinigung müssen sämtliche Bereiche der Mietwohnung bzw. der gemieteten Immobilie gesäubert werden. Die wichtigsten Reinigungsarbeiten, die dabei auf Ihrer persönlichen Reinigungsliste stehen sollten, haben wir für Sie kurz und knapp zusammengestellt:

• Küche: Die Reinigung der Küche betrifft sowohl den Boden als auch die Schränke sowie die Küchengeräte selbst. Haben Sie bei Ihrem Einzug eine voll ausgestattete Küche übernommen, so muss diese tadellos sauber übergeben werden. Da in der Küche (je nach Nutzung) recht viel gekocht wird, kann dies sehr zeitintensiv werden. Dies gilt insbesondere, um hartnäckige Fettrückstände, die sich vor allem auf den Küchenschränken sammeln, zu entfernen.
• Badezimmer: Das Badezimmer stellt die nächste Herausforderung dar, denn hier gibt es oftmals viel zu tun. Die Reinigung beschränkt sich dabei nicht nur auf ein oberflächliches Abwischen aller Flächen. Vielmehr müssen sämtliche Armaturen entkalkt werden. Die Säuberungsaktion umfasst auch Abflüsse, die von Haaren befreit werden müssen, sowie die Toilette, bei der kein Urinstein vorhanden sein darf. Da Feuchtigkeit und Schimmel ein grosses Problem für die Bausubstanz darstellen, schauen Vermieter im Badezimmer sehr genau hin.
• Wohn- und Schlafräume: In der restlichen Wohnung kommen Sie meist etwas schneller voran. So gilt es, die Böden zu saugen und zu wischen sowie sämtliche Oberflächen von Staub und Schmutz zu befreien.
• Kinderzimmer: Liegt in einem der Kinderzimmer Teppichboden, so ist eine umfangreiche Reinigung unumgänglich. Hier bietet sich vor allem das Sprühextraktionsverfahren an. Dabei wird der Teppichboden gezielt angefeuchtet und das verwendete Reinigungsmittel im Anschluss wieder entfernt. Bei nicht sichtbaren Flecken ist auch eine Reinigung mit dem Staubsauger möglich.

Die Reihenfolge der Endreinigung: Was kommt zuerst?

Im Idealfall beginnen Sie mit einer Vorreinigung, indem Sie die gesamte Wohnung zunächst saugen. So lassen sich grobe Verunreinigen beseitigen, die sich ganz automatisch ergeben, wenn die gesamte Wohnung ausgeräumt wird.

Die privaten Helfer oder auch die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens müssen die Wohnung mehrmals betreten und zum Umzugswagen gehen. Zudem machen sich sämtliche unter Möbelstücken verborgenen Staubflusen nun bemerkbar.

Im Anschluss lohnt es sich, mit der Fensterreinigung im gesamten Haus zu starten. Achten Sie dabei auch auf Rollläden und Fensterbänke, die meist eher selten gereinigt werden.Danach beginnen Sie mit der Reinigung aller Oberflächen (Lampen, Innenfensterbänke, verbleibende Regale und Schränke etc.). Gehen Sie dabei von Zimmer zu Zimmer, um nichts zu vergessen.

Zum Schluss folgt die Feinarbeit in Form der intensiven Bodenreinigung, um auch die letzten Schuhabdrücke zu beseitigen.

Ausnahmen von der Endreinigung: Wann reicht die besenreine Wohnung aus?

Haben Sie längere Zeit in einer Mietwohnung verbracht, so kann es vorkommen, dass sich die Ansprüche des Vermieters verändert haben. Sind Umbaumassnahmen geplant, so genügt es, wenn Sie die Wohnung besenrein übergeben.

Sprechen dies am besten ab, bevor Sie die Wohnung übergeben, um unangenehme Situationen vorab ausschliessen zu können.

Die Aufgabe der Endreinigung abgeben

Sie möchten nicht selbst Hand anlegen und sich viele Stunden mit der Reinigung Ihrer alten Wohnung befassen? Dies ist nur allzu verständlich, denn aktuell sollte die neue Wohnung im Fokus stehen, denn schliesslich beginnt der neue Lebensabschnitt genau dort.

Konzentrieren Sie sich also gern auf die Einrichtung Ihrer neuen Wohnung und überlassen Sie die Endreinigung vor der Wohnungsübergabe einer Putzkraft.

Aufgrund der Komplexität der Reinigungsaufgaben planen Sie für eine grosse Wohnung mit vier oder fünf Zimmern etwa 20 Stunden, für eine kleine Wohnung mit ein bis zwei Zimmern mindestens 8 Stunden sein.

Die perfekte Putzfrau finden Sie ganz einfach bei Suuber. Haben Sie bis jetzt keinen Account, können Sie sich in wenigen Augenblick registrieren. Sind Sie von der Arbeit überzeugt, haben Sie vielleicht auch gleich die passende Putzfrau gefunden, die Ihnen bei der Reinigung in Ihrer neuen Wohnung behilflich sein kann. So haben Sie mehr Zeit für Ihre Familie oder aber private Hobbys.

Zögern Sie also nicht länger, sondern registrieren Sie sich kostenlos als Auftraggeber bei Suuber.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

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Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

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Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

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Im Zweifel gilt die deutsche Version.