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Putzfrau richtig anmelden und versichern

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Sie planen schon länger, eine Putzfrau einzustellen, die Ihnen bei den täglichen Hausarbeiten unter die Arme greift und möchten Ihr Vorhaben nun endlich in die Tat umsetzen? Dann sollten Sie in jedem Fall auch daran denken, dass Sie Ihre Putzfrau richtig anmelden müssen.

Putzfrau anmelden und versichern – viele Arbeitgeber handeln in Unkenntnis

Für viele Haushalte ist eine Putzfrau eine unentbehrliche Hilfe. Möchten auch Sie sich das Leben mit Hilfe einer Putzkraft erleichtern, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können eine Putzkraft selbstständig anstellen und versichern, oder Sie wenden sich an eine professionelle Agentur oder Plattform, die Ihnen den Kontakt zu einer professionellen Haushaltshilfe vermittelt und Sie bei der Anstellung und allem was damit zusammenhängt, unterstützt.

 

Oftmals wird der vermeintlich einfachere Weg gegangen und direkt selbst nach einer Putzfrau gesucht – ob per Aushang, online oder im Bekanntenkreis. Was dabei jedoch oftmals übersehen wird: Wer selbstständig eine Putzkraft einstellt, wird zum Arbeitgeber. Dies ist mit verschiedenen Rechten, aber auch Pflichten verbunden. Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber wird seine Putzfrau anmelden und versichern. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht der Fall. Die Realität sieht vielmehr so aus, dass viele Haushaltshilfen schwarz eingestellt werden, weil die Arbeitgeber entweder keine Kenntnisse über die erforderlichen Anmeldeprozesse haben oder sich einfach die Zeit sparen wollen. Um die Arbeit Ihrer Putzhilfe, und natürlich vor allem die Resultate, jedoch mit gutem Gewissen genießen zu können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Putzfrau richtig einstellen. Auch Ihre Putzhilfe wird sich in ihrem Arbeitsverhältnis wesentlich wohler fühlen, wenn sie weiss, dass Sie als Arbeitgeber verantwortungsbewusst und seriös handeln und sie auf eine korrekte Abrechnung sowie einen ausreichenden Versicherungsschutz vertrauen kann. Und eine zufriedene Putzhilfe arbeitet deutlich engagierter und leistet damit auch bessere Arbeit – wovon wiederum Sie profitieren.

Putzfrau richtig versichern – das müssen Sie beachten

Wenn Sie planen, eine Putzfrau privat anzustellen, sollten Sie berücksichtigen, dass folgende Aufgaben auf Sie zukommen.

 

1. Arbeitsvertrag

Abhängig von dem Kanton, in dem Sie wohnen, kommt der Normalarbeitsvertrag für Haushaltsangestellte zum Tragen. Die Bestimmungen dieses Vertrages können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Um die entsprechenden Arbeitsverträge zu erhalten, können Sie sich an das kantonale Wirtschaftsamt wenden. Dort bekommen Sie das Formular Putzfrau anmelden. Mit dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft, wird der Lohn für Ihre Haushaltshilfe geregelt, wenn sie für Sie 5 oder mehr Wochenstunden arbeitet.

 

2. AHV anmelden

In der Schweiz besteht die Verpflichtung, die Putzhilfe bei der AHV anzumelden. Möchten Sie Ihre Putzfrau bei der AHV anmelden, benötigen Sie die persönliche AHV-Nummer Ihrer Haushaltshilfe. Wenden Sie sich damit an die zuständige AHV-Stelle in dem Kanton, in dem Sie leben.

 

3. Unfallversicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unfallversicherung für Ihre Putzhilfe. Die meisten Unfälle geschehen bekanntlich im Haushalt und die zu erledigenden Reinigungs- und Haushaltsarbeiten bergen ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass es zu Unfällen kommen kann. Die Krankenkasse Ihrer Putzhilfe springt in diesem Fall nicht ein, da diese nur zuständig ist für Unfälle, die nicht berufsbedingt sind. Das wiederum macht Sie haftbar für alle Unfälle, die Ihre Putzkraft in Ihrem Haushalt oder bei Arbeiten erleidet, die in Ihrem Auftrag ausgeführt werden. Eine Unfallversicherung ist daher unumgänglich, um sich finanziell abzusichern. Es gilt, dass die Prämie für die Unfallversicherung vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Die Versicherungsprämie kann nicht vom Lohn der Putzfrau abgezogen werden. Beträgt die Arbeitszeit der Haushaltshilfe mehr als 8 Stunden in der Woche beim selben Arbeitgeber, kommt zusätzlich noch eine Nicht-Berufsunfallversicherung dazu. Diese Versicherungsprämie darf vom Lohn abgezogen werden.

 

4. Krankheit

Sollte Ihre Putzfrau krankheitsbedingt ausfallen, muss auch ihr Lohnanspruch geregelt sein. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Putzkraft korrekt anmelden. Was die Rechte und Pflichten bezüglich der Anstellung von Hausangestellten angeht, gilt das Obligationenrecht. Daneben müssen auch kantonale Regelungen beachtet werden, die Normalarbeitsverträge. In vielen dieser Normalarbeitsverträgen steht, dass für Arbeitgeber eine Verpflichtung besteht, eine Krankentaggeldversicherung für Hausangestellte abzuschließen. Mit solch einer Krankentaggeldversicherung wird sichergestellt, dass die Putzfrau für bis zu 720 Tage 80% ihres Lohns erhält, sollte sie krankheitsbedingt ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können. Arbeitgeber, die eine solche Versicherung nicht abschließen, müssen ihre Putzfrau auch im Krankheitsfall weiter bezahlen, und zwar aus eigener Tasche. Eine entsprechende Versicherung bewahrt den Arbeitgeber also auch hier vor einem immensen finanziellen Risiko. Es ist auch möglich, dass zwischen Arbeitgeber und Putzfrau ein schriftlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt wird, in dem der Normalarbeitsvertrag für ungültig erklärt und damit die Krankentaggeldversicherung umgangen wird. In diesem Fall kommen wieder die Bestimmungen des Obligationenrecht zum Tragen. Sollte Ihre Putzfrau dann im ersten Dienstjahr länger krank werden, müssen Sie ihr zwar den vollen Lohn zahlen, das jedoch nur für 3 Wochen. Der Anspruch verlängert sich um weitere Wochen, je mehr Jahre Ihre Putzhilfe für Sie arbeitet. Inwieweit sich der Anspruch verlängert, kommt auf die Gerichtspraxis des jeweiligen Kantons an. Soweit kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird, gilt automatisch der Normalarbeitsvertrag des jeweiligen Kantons.

 

5. Familienzulagen

Wenn Sie Ihre Putzfrau anmelden SVA, lassen sich berechtigte Kinderzulagen klären. Sollte Ihre Putzfrau Kinder unter 16 Jahren bzw. Kinder unter 25 Jahren, wenn diese noch in Ausbildung sind, haben, kann ein Anspruch auf Familienzulagen bestehen.

 

Eine Putzkraft korrekt anmelden mit SUUBER

Sie können den gesamten bürokratischen Aufwand auch an suuber abtreten und sich so das korrekte Anmelden und Versichern Ihrer Putzfrau so einfach und bequem wie möglich machen. Bei SUUBER können Sie Ihre Putzfrau anmelden und versichern, ohne sich mit dem aufwändigen Papierkram beschäftigen zu müssen – ganz einfach von der Couch aus. Sie stellen eine treuhänderische Vollmacht aus, so dass wir für Sie die gesamte Korrespondenz betreffend Ihrer Putzkraft für Sie übernehmen können. So stellen wir neben einer vollständigen Anmeldung und Versicherung auch eine korrekte Abrechnung Ihrer Haushaltshilfe sicher. Mit SUUBER sind Ihre Putzfrau und Ihr Haushalt vollumfänglich versichert. Sie geniessen dabei deutlich vorteilhaftere Tarife, als es bei einem direktem Abschluss der Versicherungen der Fall wäre.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

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Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

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Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

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Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

Im Zweifel gilt die deutsche Version.