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Suuber vs. Uber, Verwechslungsgefahr?!

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Überraschende Nachricht

Es ist September 2020 und auf dem Tisch im Büro von Florian Bodenmann, CEO von SUUBER liegt eine überraschende Nachricht. Der ursprünglich amerikanische, nun internationale Taxi Revolutionär Uber findet, die Marke SUUBER sei zu ähnlich und fordert deswegen „deren vollständigen Wiederruf“. Die Übereinstimmung sei zu gross und man könnte versehentlich SUUBER mit Uber verwechseln. Ein Markenrechtsstreit wie bei David gegen Goliath.

Auf der einen Seite haben wir ein Unternehmen, welches sich auf die Vermittlung von Reinigungskräfte an Privatpersonen spezialisiert und auf der anderen ein Taxiunternehmen. Denken sie, das es passieren könnte, dass man in der Schweiz aus Versehen anstatt ein Uber Taxi, eine Reinigungskraft anstellt und sich über eine saubere Wohnung freuen darf, wenn man eigentlich nur eine gemütliche Fahrt nach Hause buchen wollte? Diese und andere Fragen mussten genaustens analysiert werden um herauszufinden ob der Wiederspruch von Uber gegen SUUBER gerechtfertigt ist. 

Falls Sie noch den Tele-Züri Beitrag dazu sehen wollen finden Sie den Link dazu genau hier.

Angefochtene Marke: SUUBER

Die CH-Marke Nr.747271 „Suuber“ wurde am 20.Mai 2020 in Swissreg veröffentlicht und in den Kategorien 9, 35 und 45 unter Schutz gestellt. 

vs.

Wiedersprechende Marke: Uber

Uber, Marke Nr.646087 beansprucht die Kategorien 9, 38, 39 und 42 seit 12.07.2013. Uber ist somit die ältere Marke, was die Anforderung erfüllt, dass nur der Eigentümer einer älteren Marke Widerspruch gegen eine neuere Marke erheben kann. Durch den Widerspruch muss nachfolgend überprüft werden ob und inwiefern die beiden Parteien eine Übereinstimmung haben wodurch dann ein Urteil gefällt wird, welches bestimmt ob der Widerspruch, teils-, ganz angenommen oder abgelehnt wird.

Was macht eine Übereinstimmung aus?

Zu einer Übereinstimmung bei Waren oder Dienstleistungen kommt es, wenn diese gleichartig sind. Dies ist der Fall, wenn die Endnutzer denken könnte, dass die Dienstleistungen aus ein und demselben Unternehmen stammen oder dem gleichen Markeninhaber zuordnungsbar sind. Das heisst also, dass für eine Übereinstimmung von SUUBER mit Uber mindestens die Kunden von SUUBER auf die Idee kommen müssten, dass SUUBER ein Subunternehmen von Uber ist. Fällt Ihnen eine Argumentation ein, wie eine Firma für Putzkräftevermittlung etwas mit einem Taxiunternehmen gemeinsam haben könnte? 

Achtung, lassen Sie sich von der trockenen Beschreibung der Bereiche welche SUUBER und Uber für sich als markenrechtlich geschützt beansprucht haben nicht demotivieren weiterzulesen, Sie können bei Bedarf die kursiven Stellen überspringen, das wichtigste wurde fett gekennzeichnet. 


Üble Übereinstimmung in Kategorie 9?

Der Schutzbereich von Uber in der Kategorie 9 umfasst folgende Bereiche:

Computersoftware für die Koordination von Transport-/Beförderungsdienstleistungen, nämlich Software für die automatische Disposition, Abfertigung und Entsendung von motorisierten Fahrzeugen; Computersoftware; Computerperipheriegeräte; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und  -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte.“

Hingegen zu den Bereichen der Kategorie 9, die SUUBER beansprucht:

Computersoftware; Computersoftware für die Personalvermittlung; Computerprogramme; Computerprogramme für die Personalvermittlung; Anwendungssoftware; Anwendungssoftware für Mobiltelefone für die Personalvermittlung; herunterladbare elektronische Publikationen.“

Wie sie durch die Hervorhebung der fettgedruckten Wörter sehen können findet ganz klar eine einzelne Übereinstimmung zwischen den geschützten Bereichen beider Firmen statt. Der Begriff Computersoftware ist bei beiden Firmen markenrechtlich geschützt.

Da Uber der Marke SUUBER widerspricht und diese nicht als eigenständige Marke anerkennt, verlangt Uber die Löschung der Marke aus dem Register. Das bedeutet, dass SUUBER keinen Anspruch mehr auf rechtlichen Schutz für ihre Marke erhalten soll, wodurch sich beliebige neue Firmen einfach den Namen SUUBER benutzen könnten. 

Kategorie 35

Uber begründet, dass die SUUBER in Kat.35 verschiedene Werbedienstleistungen, administrative Arbeiten sowie Personalvermittlungs- wie auch Personalberatungsdienstleistungen beansprucht und dies zu vergleichen ist mit dem von Uber geschützten Bereich der Telekommunikation aus der Kategorie 38. Das Institut für geistiges Eigentum unterstützt in diesem Punkt jedoch SUUBER und findet, dass diese Argumentation nicht nachzuvollziehen ist, da man Telekommunikation nicht direkt mit Werbedienstleistungen vergleichen kann und es somit einen genug grossen Unterschied gibt.

SUUBER gewinnt - teilweise

Nun ist es aber so, dass die Firma Uber noch andere Begründungen liefert, wieso SUUBER ausser bei der Kategorie 9 ganz klaren Überschneidung mit Uber verwechselt werden könnte. Zum Glück ist das jedoch nicht Grund genug um uns unserer Marke zu entmächtigen. Das Institut für geistiges Eigentum entscheidet nämlich, dass wenn die Begründungen von Uber akzeptiert würde, dass man so ziemlich alles auf der Welt mit einander in Beziehung stellen kann und daraus argumentieren, dass eine andere Marke gegen den eigenen Rechtschutz verstösst und deswegen gelöscht werden muss. Klarer könnte es fast nicht mehr formuliert werden.

Fazit:

Die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass man beim bestellen eines Uber Taxi nicht aus Versehen eine Reinigungskraft anstellt. SUUBER ist demnach nicht gleich Uber, SUUBER darf den Namen behalten und der Name ist auch weiterhin unter den Kategorien 35 und 45 geschützt. Lediglich der Eintrag für die Kategorie 9 wurde entfernt, da die Übereinstimmung genug offensichtlich ist und deswegen dem Widerspruch der Firma Uber teilweise angenommen aber grösstenteils abgelehnt wurde. 

Wir sind froh, dass SUUBER SUUBER bleiben darf. Auch wenn Uber ein riesiges Unternehmen ist, besitzt es jedoch nicht die Macht einem SUUBERen SUUBER Unsuuberkeit vorzuwerfen und damit durchzukommen.

SUUBER bleibt SUUBER!

SUUBER putzt – SUUBER agstellt

 

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AGB b13be8d.myraidbox.de

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