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Unterschied zwischen Reinigungsfirma und Reinigungsplattform

Suuberwoman

Reinigungsfirma

In der Schweiz gibt es viele verschiedene Unternehmen, die Reinigungsdienstleistungen anbieten. Aber worin bestehen eigentlich die Unterschiede und welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden? Soll ich meine Reinigungskraft über eine Reinigungsfirma finden, oder doch besser online über eine Reinigungsplattform?

Wir haben uns für Sie umgesehen und die wichtigsten Aspekte zusammengestellt.

Unterschiede der Firmenstruktur

Eine klassische Reinigungsagentur zeichnet sich dadurch aus, dass sie über fest angestellte Mitarbeiter verfügt. Ein Vertrag kommt daher stets nur zwischen der Reinigungsfirma und dem Endkunden zustande.

Die Reinigungsfirma erstellt ein Angebot, vergibt den Auftrag intern und als Kunde erhalten Sie im Anschluss eine Rechnung. Einen Einfluss auf die Auswahl der Reinigungskraft haben Sie nicht.

Im Gegensatz dazu arbeiten Reinigungsplattformen, wie b13be8d.myraidbox.de, als Vermittler zwischen Putzfrauen und Privatpersonen. Dennoch schliessen Endkunden einen Vertrag über die Website von b13be8d.myraidbox.de ab und haben damit immer einen Ansprechpartner. Sie können jedoch frei wählen, für welche Haushaltshilfe Sie sich entscheiden.

Der Kontakt erfolgt persönlich und direkt. Lediglich die bürokratischen Hürden werden durch die Reinigungsplattform übernommen. So müssen Sie sich keine Sorgen über die Anmeldung machen und auch keine eigenen Versicherungen abschliessen.

Suuber richtet sich aufgrund der Firmenstruktur daher nicht nur an Endkunden, sondern ermöglicht es Putzkräften auch, selbst aktiv nach Auftraggebern zu suchen und so für ein regelmässiges Einkommen zu sorgen.

Kosten und Lohn: Die wichtigsten Aspekte vieler Kunden und Putzkräfte

Der grösste Unterschied zwischen Reinigungsfirmen und Reinigungsplattformen, wie Suuber, besteht im Hinblick auf den Lohn bzw. die Kostenquote.

Bei einer Reinigungsfirma erhalten Putzkräfte einen bei der Anstellung vereinbarten Lohn. Dieser ist individuell verhandelbar, bewegt sich jedoch meist im eher niedrigen Bereich. So ist es selten, dass der Nettolohn bei mehr als 22 CHF liegt. Dies mag für manch einen Endkunden zunächst verlockend klingen. Tatsächlich fällt die Kostenquote, die letztlich zum grossen Teil den Gewinn der Firma ausmacht, recht deutlich ins Gewicht, sodass Sie vielfach 37 CHF oder sogar mehr für eine Reinigungsstunde zahlen.

Auf einer Reinigungsplattform, wie Suuber, können Putzkräfte Ihren Lohn hingegen selbst bestimmen. Die Gebühren, die für Versicherungen sowie die Vermittlung anfallen, sind transparent ersichtlich und fallen deutlich geringer aus.

So liegt der Stundenlohn in aller Regel bei 26 CHF oder mehr. Dennoch fallen die Kosten für Endkunden geringer aus, sodass beide Seiten von der Regelung profitieren.

Sicherheit und Schutz

Da die Putzkräfte einer Reinigungsfirma dort angestellt sind, laufen auch sämtliche Versicherungen über den Arbeitgeber. Bei Reinigungsplattformen ist dies nicht zwingend nötig. Bei b13be8d.myraidbox.de werden die Beiträge jedoch automatisch an die AHV, IV, ALV und EO weitergeleitet.

Die Versicherung der Sachwerte, die bei einer Reinigung beschädigt werden können, wird unterschiedlich gehandhabt. So sind bei Suuber.ch beispielsweise Schäden an höherwertigen Gegenständen abgesichert, es gibt jedoch eine Bagatellgrenze von 500 CHF. Andere Firmen handhaben dies jedoch anders und versichern teils nur kleinere Schäden, sodass der verkratzte Marmorboden von der Versicherung nicht abgedeckt wird.

Flexibilität: Der Umgang mit kurzfristigen Absagen

Grundsätzlich ist ein Vertrag stets darauf ausgelegt, dass beide Seiten diesen erfüllen. Dennoch kann es immer wieder zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, die eine Verschiebung oder Absage eines Termins erforderlich machen.

Beim Kontakt über eine Reinigungsfirma kann es daher passieren, dass kurzfristig eine andere Putzkraft gestellt wird, die die Reinigungsaufgaben übernehmen soll.

Bei einer Reinigungsplattform stimmen Verbraucher alle Details individuell mit ihrer Putzfrau (oder natürlich auch einem Mann) ab. Dies bedeutet jedoch auch, dass kein Ersatz für eine einzelne Putzkraft gestellt werden kann, sofern diese einmal erkrankt ist.

Umgekehrt lassen sich Termine aufgrund des direkten Kontakts wesentlich einfacher verschieben. Die Kommunikation über einen Dritten ist daher längst nicht immer vorteilhaft und zudem recht zeitintensiv.

Bewertung und Transparenz

Der offene Umgang mit Zahlen zeichnet Reinigungsplattformen, wie Suuber, aus. So wissen Kunden stets, welche Gebühren tatsächlich anfallen. Bei Reinigungsfirmen wird oft ein grosses Geheimnis um diese Dinge gemacht, sodass tatsächlich kaum überprüfbar ist, wie hoch die Kosten sind, welchen Lohn Putzkräfte erhalten und welche Gewinne dem Unternehmen verbleiben.

Die Bewertung von Firmen ist in aller Regel nur allgemein möglich. Bei einem Vermittler, wie b13be8d.myraidbox.de, haben Sie die Möglichkeit, eine persönliche Bewertung einer Putzkraft abzugeben. So besteht ein besonders hoher Anreiz, exzellente Arbeit zu verrichten und dementsprechend belohnt zu werden.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Reinigungsfirmen und Reinigungsplattformen in der Zusammenfassung:

  • Putzkräfte sind bei Reinigungsfirmen fest angestellt, bei Reinigungsplattformen entstehen hingegen viele einzelne Arbeitsverhältnisse.
  • Die Kostenquote einer Reinigungsplattform, wie Suuber, fällt deutlich niedriger aus als der Gewinnanteil einer klassische Reinigungsfirma. So steigt der Lohn für Putzkräfte und gleichzeitig sinkt der zu zahlende Betrag für Endkunden.
  • Bei beiden Modellen fällt der Versicherungsschutz gut aus. Es gibt allerdings individuelle Unterschiede zwischen einzelnen Unternehmen.
  • Die Flexibilität fällt bei Reinigungsplattformen höher aus, da ein persönlicher und direkter Kontakt erfolgt.
  • Bei Reinigungsplattformen erfolgt eine transparente Preisrechnung. Zudem sind individuelle Bewertungen online abrufbar.

Erstellen Sie gleich einen kostenlosen Account bei Suuber und suchen Sie nach einer Reinigugnskraft in Ihrer Nähe. Alternativ finden Sie den passenden Job als Putzkraft direkt über unser Portal und bestimmen selbst über Ihren Preis.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

14. Datenschutz

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten, die auf der Plattform ausgetauscht werden, an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht einegesetzliche Pflicht hierzu. Die PersonalApp AG garantiert, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt undverpflichtet sich dazu, die vom Vertragspartner bezüglich seiner Person oder seines Angestellten angegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Zivilstand, Art der Aufenthaltsbewilligung, usw.) ausschliesslich den Sozialversicherungen oder anderen Versicherungen gemäss den vereinbarten Leistungen, sowie der kantonalen Steuerverwaltung, zu übermitteln. Durch die Unterzeichnung des Vertrages mit der PersonalApp AG und durch die Nutzung der Plattform erklären sich die Vertragspartner mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden. Die PersonalApp AG macht jeden Benutzer darauf aufmerksam, dass er für den Schutz der Daten verantwortlich ist, auf die er über die Internetseite zugreift und dass er die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat, in welchem Land auch immer er sich befindet. Für weitere Informationen bezüglich Datenerhebung und –verarbeitung wirdauf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, welche ebenfalls auf der Website b13be8d.myraidbox.de aufzufinden ist.

15. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer obenerwähnten Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen PersonalApp AG und seinen Vertragspartnern unterzeichneten Verträge.

16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

Im Zweifel gilt die deutsche Version.