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Weitere Fragen von Arbeitgebern

Weitere Fragen und Antworten von Arbeitgebern zu SUUBER, Reinigungskräften und mehr.

Im Krankheitsfall kann die Reinigungskraft einen Termin absagen. Ein Ersatz wird in diesem Fall nicht automatisch gestellt.

Sie haben die Möglichkeit, einen bestehenden Auftrag zu ändern und eine neue Reinigungskraft zu beauftragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine gewisse Einarbeitungszeit erforderlich ist.

Sie können das Netto-Gehalt, das Sie zahlen möchten, selbst bestimmen. Werte zwischen CHF 25 und 30 sind jedoch üblich.

Die für die Aufgaben benötigten Reinigungsmaterialien sollten zur Verfügung gestellt werden. Andere Absprachen sind jedoch ebenfalls möglich.

Jede Reinigungskraft, die ihre Dienste bei SUUBER anbieten möchte, muss vollständig bei SUUBER registriert sein, einen gültigen Strafregisterauszug und weitere Ausweisdokumente vorlegen. Das bedeutet, dass jede Reinigungskraft zu 100 % verifiziert ist. Gleichzeitig kann jede Reinigungskraft eigene Referenzen angeben.

Sie müssen nicht darauf warten, dass jemand auf eine Anzeige reagiert, Sie können auch selbst aktiv werden. Sie können eine Reinigungskraft direkt einladen.

Als Auftraggeber haben Sie das Recht, Ihre Reinigungskraft zu bewerten und somit anderen Auftraggebern zu helfen. Es ist auch möglich, bestehende Verträge zu kündigen. Bei Problemen kontaktieren Sie uns bitte direkt, denn Ihre Zufriedenheit ist unsere oberste Priorität.

Die Stundenanzahl hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Wir empfehlen jedoch ein Minimum von 2 Stunden pro Woche.

Ja, selbstverständlich können Sie mit Ihrer Reinigungskraft besprechen, was in welchen Räumen zu beachten ist. Da jedoch mehrere Haushalte besucht werden, ist es sinnvoll, eine Liste mit speziellen Anweisungen zu haben, die immer sichtbar ist.

Wir arbeiten daran 🙂