Faire Löhne und trotzdem die besten Reinigungspreise der Schweiz Erfahren Sie mehr

Welche Reinigungsmittel brauche ich als Putzfrau?

Suuberwoman

putzen

So vielfältig wie die Aufgaben einer Putzfrau, sind auch die Reinigungsmittel, die dabei zum Einsatz kommen können. Wer als Putzfrau arbeiten und gut ausgestattet durchstarten möchte, sollte sich daher vorher darüber informieren, welche notwendigen Putzmittel angeschafft werden müssen. Wer als Arbeitgeber eine Putzfrau mit eigenen Putzutensielien engagiert, muss sich also um nichts weiter kümmern. Die Putzkraft bringt bereits ihre eigenen Arbeitsmaterialien mit. Meist handelt es sich dabei um Reinigungsutensilien, mit denen die Reinigungskraft schon länger arbeitet und deren effektiven Reinigungswirkung sie überzeugt ist. Nicht immer ist es aber so, dass eine Putzfrau mit eigenen Putzmitteln arbeitet. In diesem Fall obliegt es dem Arbeitgeber, das Equipment Putzfrau zur Verfügung zu stellen, damit diese allen gestellten Aufgaben im Haushalt nachgehen kann. Sowohl für die Putzfrau, als auch für den Arbeitgeber ist es daher gut zu wissen, welche Reinigungsmittel für die Hausreinigung benötigt werden.

Die notwendigen Putzmittel für den Hausputz

Die Menge an Putzmitteln, die im Handel angeboten wird, erweckt schnell den Eindruck, dass man im Grunde für jeden Zweck und jedes Material einen Spezialreiniger benötigt. Und natürlich ist es sinnvoll, stets für jede Reinigungsarbeit das passende Mittel zur Hand zu haben. Es gibt jedoch eine gewisse Grundausstattung, die einfach immer im Haushalt benötigt wird. Dazu gehören:

1. Spülmittel

Für sauberes Geschirr, ist Spülmittel unverzichtbar. Wenn also auch spülen zum Aufgabenbereich der Putzfrau gehört, sollte Spülmittel immer zur Hand sein. Aufgrund seiner fettlösenden Wirkung, kann das Mittel auch zweckentfremdend werden. Ein wenig Spülmittel ins Putzwasser geben und schon lassen sich fettige Küchenoberflächen reinigen. Und Spülmittel eignet sich auch hervorragend zum Fenster putzen!

2. WC-Reiniger

In den allermeisten Fällen wird auch die Reinigung des Badezimmers und damit der Toilette zu den Aufgaben einer Putzfrau gehören. Ein notwendiges Putzmittel ist hier in jedem Fall ein WC-Reiniger. Dieser ist mit Säuren und Tensiden angereichert, die Kalk und Urinstein an den Kragen gehen.

3. Bodenreiniger

Für einige Böden wie Marmor- und Parkettböden, wird ein spezieller Bodenreiniger benötigt. Die auf den jeweiligen Boden abgestimmten Putzmittel sind besonders schonend. Ansonsten wird bei glatten Böden kein spezieller Reiniger benötigt. Solche Böden lassen sich beispielsweise auch einfach mit Allzweckreiniger putzen.

4. Glasreiniger

Glasreiniger dient zum Putzen von sämtlichen Spiegeln und Glasflächen im Haushalt. Mit diesem speziellen Reiniger wird Schlieren und Streifen vorgebeugt. Glasreiniger kommen auch beim Fenster putzen zum Einsatz.

5. Ceranfeldreiniger

Speziell zum Reinigen des Cerankochfelds, wird ein eigenes Reinigungsmittel benötigt. So lassen sich Fett- und Soßenspritzer sowie Verkrustungen und andere Verschmutzungen einfach entfernen. Der Ceranfeldreiniger mit seiner milchartigen Substanz reinigt nicht nur, sondern poliert das Ceranfeld auch.

6. Scheuermilch/Scheuerpulver

Ebenfalls unverzichtbar als Putzmittel Putzfrau ist Scheuermilch oder Scheuerpulver. Zum Einsatz kommen können diese Putzmittel zum Entfernen hartnäckiger Verschmutzungen, vor allem bei Keramik-, Edelstahl- und Metalloberflächen. Ihren hohen reinigenden Effekt erhalten diese Putzmittel durch ihre abrasive Wirkung, da sie grobkörniger sind als andere Putzmittel. Daher sind sie auch nur für unempfindliche Oberflächen geeignet.

7. Allzweckreiniger

Hier ist der Name Programm. Allzweckreiniger lässt sich für sehr vielseitige Einsatzzwecke nutzen und ist damit ein echtes Allround-Talent bei der Hausreinigung. Ein wenig Allzweckreiniger ins Putzwasser gegeben und schon lässt sich vom Waschbecken bis zur Schreibtischoberfläche alles reinigen. Allzweckreiniger ist ideal, um fetthaltigen Schmutz zu lösen.

8. Essig

Ein echter Klassiker und ein wahres Hausmittel in Sachen Hausputz. Essig kann für unterschiedliche Reinigungsarbeiten verwendet werden. Zum Beispiel zum Entkalken von Haushaltsgeräten, oder auch beim Fenster putzen. Dabei sollte der Essig ausreichend mit Wasser verdünnt werden.

9. Kalkreiniger

Um unschöne Kalkflecken in der Küche oder im Bad zu entfernen, bietet sich auch ein spezieller Kalkreiniger an. Aber nicht nur Kalkflecken lassen sich so entfernen, auch Wasserflecken und Seifenreste verschwinden so.

10. Desinfektionsmittel

Für eine hygienische Sauberkeit sorgt schließlich Desinfektionsmittel. Damit lassen sich beispielsweise Türklinken und entsprechend unempfindliche Oberflächen putzen. Für welche Materialien und Oberflächen das Produkt geeignet ist, kann den Produkthinweisen entnommen werden.

11. Bügelspray und Sprühstärke

Übernimmt die Putzfrau auch das Bügeln, können für ein effizientes Arbeiten besondere Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Zum einen Bügelspray, das den Stoff leicht glättet. Die Kleidung wird so schneller falten- und knitterfrei. Sprühstärke indes dient dazu, Textilien mehr Halt zu geben, zum Beispiel Servietten oder Hemdkragen.

Zusätzliche Hilfsmittel

Mit den notwendigen Putzmitteln allein ist es jedoch noch nicht getan. Hinzu kommen noch verschiedene weitere Hilfsmittel, die bei der Hausreinigung unverzichtbar sind. Angefangen von Putzlappen, Schwämmen und Tüchern über Putzhandschuhe bis hin zu Eimern und einem Abzieher zum Fenster putzen.

Die notwendigen Putzmittel für die Büroreinigung

Welche Grundausstattung sich für die Hausreinigung empfiehlt, wissen Sie nun. Doch welche Putzmittel für Putzfrau braucht es für die Büroreinigung? Ein guter Putzdienst sorgt für ein sauberes und gepflegtes Arbeitsumfeld und damit auch für eine positive Aussenwirkung. Die Büroreinigung umfasst verschiedene Aufgaben wie abstauben, staubsaugen, die Abfallbeseitigung oder Hygienearbeiten im Sanitärbereich. Aber auch im Büro werden, ebenso wie im Haus, Fenster geputzt, Lampen abgewischt oder Polstermöbel gereinigt. Daher unterscheiden sich die Putzmittel für die Büroreinigung im Grunde nicht grossartig für denen, die beim Hausputz zum Einsatz kommen. Jedoch können die Schwerpunkte anders verteilt sein. Da ein Büro von vielen verschiedenen Menschen frequentiert wird, wird es nötig sein, dass hier Desinfektionsmittel verstärkt zum Einsatz kommt. Etwa, um PC-Tastaturen, Türklinken oder Telefonhörer von krankmachenden Erregern zu säubern. Zudem können bei der Büroreinigung Aufgaben anfallen, die bei der Hausreinigung nicht auf dem Plan stehen. Dazu gehören zum Beispiel das Auffüllen von Papierhandtüchern oder die Reinigung von elektrischen Geräten.

Bei SUUBER Putzfrau mit und ohne eigene Putzmittel finden

Wer sich bei suuber als Putzfrau registrieren möchte, muss nicht zwingend eigenes Putz-Equipment mitbringen. Ebenso kann mit dem Auftraggeber vereinbart werden, dass er alle notwendigen Putzmittel und -utensilien bereitstellt. Andersherum ist es auch für Arbeitgeber möglich, sich gezielt nach Putzkräften auf b13be8d.myraidbox.de umzuschauen, die ihre eigenen Putzmittel bereits mitbringen.

Einen Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB b13be8d.myraidbox.de

1. Definitionen

In den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden folgende Begriffe verwendet: Vertragspartner: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag oder einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Benutzer: Jede natürliche Person, welche die b13be8d.myraidbox.de-Plattform von PersonalApp AG benutzt. Arbeitgeber: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat. Angestellter: Jede natürliche Person, die mit PersonalApp AG einen b13be8d.myraidbox.de-Plattformvertrag abgeschlossen hat. Internetseite/-plattform: „b13be8d.myraidbox.de-Plattform“ oder „b13be8d.myraidbox.de“

2. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Vertragsbeziehungen, welche die PersonalApp AG mit Sitz in Zürich an ihre Vertragspartner bindet und auf jede Nutzung der b13be8d.myraidbox.de-Internetplattform anwendbar.

3. Vertragliche Vorbehalte

Die durch PersonalApp AG geleisteten Dienste sind nur jene, welche ausdrücklich in den von PersonalApp AG vereinbarten und unterzeichneten Verträgen vorgesehen werden.

4. Verpflichtung zur Abwicklung über PersonalApp AG

Kommt ein über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform vermitteltes Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande, ist die Anstellung über die PersonalApp AG vorzunehmen. Es ist untersagt, die vermittelte Anstellung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Bei einem Verstoss wird eine Entschädigung in Höhe von CHF 500 fällig durch den Arbeitgeber fällig.

5. Beginn und Ende der vertraglichen Beziehungen

Die Verträge, welche PersonalApp AG mit ihren Vertragspartnern abschliesst, bestimmen deren zeitliche Geltung. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechenden Rechtswirkungen entfalten sich erstzum Zeitpunkt deren Empfangs. Die Vertragspartner werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Ende der vertraglichen Beziehung das Ende der Versicherungsdeckungen mit sich zieht. Die Arbeitgeber müssen demnach die notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Angestellten gegen Unfall zu versichern und ihnen alle anderen, dem Arbeitgeber obliegenden Versicherungsdeckungen, insbesondere auch im Bereich der Berufsvorsorge, zu gewähren.

6. Zugang zum Internetangebot

Die PersonalApp AG verwaltet seine Internetplattform frei und behält sich das Recht vor, potenzielle Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestimmte Leistungen der Plattform werden erst mit Vertragsabschluss oder Registrierung zugänglich. Die Webseite ist in der Regel täglich und 24 Stunden am Tag zugänglich. Die PersonalApp AG übernimmt jedoch keinerlei Haftung für vorübergehende Unterbrechungen oder die Sperrung von Konten, deren Benutzung als unsachgemäss, widerrechtlich oder unsittlich erscheint. Bei einem Verstoss gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die PersonalApp AG den Zugang des Benutzers auf die auf der Webseite angebotenen Informationen und Dienstleistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung sperren. Im Falle eines Schadens, der durch den Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen durch den Kunden entsteht, behält sich PersonalApp AG das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz geltend zu machen, zuzüglich der Unterlassung der unsachgemässen Verwendung.

7. Verhältnis zwischen Arbeitgeber und arbeitnehmender Reinigungskraft

Der Kunde, der sich als Arbeitgeber bei b13be8d.myraidbox.de registriert, wählt die gewünschte Reinigungskraft eigenverantwortlich aus. Inhaltliche Abmachungen über den Arbeitsvertrag (Lohn, Zeit, Ort, etc.) erfolgen ausschliesslich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wird ein App mit Geotrackingfunktion der PersonalApp AG zur Verfügung gestellt, mit welchem die Zeitabrechnung vorgenommen und überprüft werden kann. Die App mit Geotracking hat insbesondere die Leistungsüberwachung zum Ziel (Einhaltung der mit dem Arbeitgeber eingehaltenen Arbeitsstunden).

8. Vertragliche Pflichten gegenüber der PersonalApp AG

Der zwischen der PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern abgeschlossene Vertrag bestimmt die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien. Der Mandatsvertrag ermächtigt die PersonalApp AG dazu, den Vertragspartner gegenüber betroffenen Dritten zu vertreten. Im Rahmen des Vertragsabschlusses kann der Arbeitgeber die PersonalApp AG mittels Vollmacht zusätzlich dazu ermächtigen, vertraglich vorgesehene Handlungen vorzunehmen. Der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer verpflichten sich dazu, das gesamte Arbeitsverhältnis über die b13be8d.myraidbox.de-Plattform abzurechnen. Eine diesbezügliche Abwicklung ausserhalb der b13be8d.myraidbox.de-Plattform, zum Beispiel durch Einreichen von Abrechnungsbelegen an die Ausgleichskasse, ist unzulässig. Die Vertragspartner verpflichten sich dazu, auf der Internetseite von PersonalApp AG ausschliesslich korrekte Daten anzugeben, sowohl sie persönlich betreffend, als auch bezüglich dem Arbeitsverhältnis (zum Beispiel Angabe von Stunden). Jegliche Änderung der Arbeitsbeziehung oder der persönlichen Angaben müssen der PersonalApp AG innert 14 Tagen kommuniziert werden. Im Falle einer Verletzung der obenerwähnten Verpflichtungen behält sich die PersonalApp AG das Recht vor, der schuldhaften Partei die verursachte Mehrarbeit zu CHF.-120.– (exkl. MwSt.) pro Stunde getrennt anzurechnen oder eine Entschädigung einzufordern.

9. Finanzielle Verpflichtungen

Nach Vertragsabschluss erstellt die PersonalApp AG für den Vertragspartner ein persönliches Konto, auf das dieser Vorschusszahlungen tätigt, um PersonalApp AG dieVornahme ihrer Leistungen zu ermöglichen. Der vom Vertragspartner zu entrichtendeBetrag kann im Privatkundenbereich der Internetseite von PersonalApp AG abgerufen werden. Der arbeitgebende Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den fälligen Zahlungen rechtzeitig nachzukommen. Mahnungskosten von Dritten im Falle eines Verzugs gehen zu Lasten des arbeitgebenden Vertragspartners.Der Arbeitgeber mussBeanstandungen innerhalb von drei Arbeitstagen melden – ansonsten wird der Auftrag automatisch als erledigt anerkannt.Die Auszahlungen zu Gunsten der Arbeitnehmenden erfolgen monatlich, nach bestätigter Ausführung der Arbeit. Bleibt ein Angestellter unentschuldigt der Arbeit fern, erlischt der Anspruch auf eine Vergütung und diese wird wiederum dem Konto des Auftraggebers gutgeschrieben.

10. Vergütung/Provision

Die PersonalApp AG weist transparent die Kosten für die Versicherung und Administration aus. Daraus wird der laufende Betrieb finanziert.

11. Zufriedenheitsgarantie

Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt – ist der Arbeitnehmer verpflichtet dies entsprechend nachzubessern. Der Auftraggeber muss jedoch zeitlich realistische Vorgaben machen und die Prioritäten entsprechend vorgeben.

12. Garantien und Haftungsausschlüsse

Die PersonalApp AG erbringt sämtliche vertraglich vereinbarte Leistungen auf der Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, so wie sie vom Vertragspartner überdie b13be8d.myraidbox.de-Plattform kommuniziert werden. Die PersonalApp AG ist nicht dazu verpflichtet, die Abrechnungen gemäss Vertrag durchzuführen, falls die Tätigkeit des Angestellten nicht auf dem Kundenportal der Internetseite von PersonalApp AG registriert wurde oder das Kundenkonto über ein ungenügendes Guthaben verfügt. Die PersonalApp AG informiert den Vertragspartner, spätestens am vorgesehenen Datum der Lohnzahlung, über einen solchen Mangel. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung für Sozialversicherungs- oder andere Beiträge aufgrund von unvollständigen, fehlenden Angaben des Vertragspartners oder ungenügender Vorauszahlungen zugunsten der PersonalApp AG ab. Die PersonalApp AG haftet nicht für eine mögliche Unterdeckung der Ausgleichskasse aufgrund der nachträglichen Betreibung der Beiträge. Der Vertragspartner ist als Arbeitgeber allein für die ordnungsgemässe Durchführung des Arbeitsverhältnisses verantwortlich. Die PersonalApp AG lehnt jegliche Haftung aus arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und seinem Angestellten ab.

13. Computersicherheit und Cookies

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, alle persönlichen Daten zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Computersysteme, Programme oder andere in ihrem Einflussbereich stehende Softwares dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Benutzer müssen für die Sicherheit aller Computersysteme, Programme oder anderer in ihrem Einflussbereich stehenden Softwares sorgen. Die PersonalApp AG setzt insbesondere gesicherte Netzwerke ein, welche durch den Branchenstandards entsprechende Firewalls und ein Passwort geschützt sind. Die PersonalApp AG verfügt über Sicherheitsmassnahmen gegen den Verlust, die missbräuchliche Verwendung und die Veränderung der Benutzerdaten. Die Internetplattform von PersonalApp AG benutzt sogenannte Cookies. Die PersonalApp AG macht die Vertragspartner auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies zur Folge haben kann, dass gewisse Dienstleistungen und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können.

14. Datenschutz

Die PersonalApp AG verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten, die auf der Plattform ausgetauscht werden, an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht einegesetzliche Pflicht hierzu. Die PersonalApp AG garantiert, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt undverpflichtet sich dazu, die vom Vertragspartner bezüglich seiner Person oder seines Angestellten angegebenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Zivilstand, Art der Aufenthaltsbewilligung, usw.) ausschliesslich den Sozialversicherungen oder anderen Versicherungen gemäss den vereinbarten Leistungen, sowie der kantonalen Steuerverwaltung, zu übermitteln. Durch die Unterzeichnung des Vertrages mit der PersonalApp AG und durch die Nutzung der Plattform erklären sich die Vertragspartner mit der Bearbeitung ihrer persönlichen Daten zu den vorgenannten Zwecken einverstanden. Die PersonalApp AG macht jeden Benutzer darauf aufmerksam, dass er für den Schutz der Daten verantwortlich ist, auf die er über die Internetseite zugreift und dass er die schweizerischen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat, in welchem Land auch immer er sich befindet. Für weitere Informationen bezüglich Datenerhebung und –verarbeitung wirdauf die Datenschutzrichtlinie verwiesen, welche ebenfalls auf der Website b13be8d.myraidbox.de aufzufinden ist.

15. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer oder mehrerer obenerwähnten Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen PersonalApp AG und seinen Vertragspartnern unterzeichneten Verträge.

16. Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Alle vertraglichen Beziehungen zwischen PersonalApp AG und ihren Vertragspartnern unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unabhängig ihres Wohnsitzes. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich. Stand: 30.10.2019.

Im Zweifel gilt die deutsche Version.