Planen Sie schon länger, eine Putzfrau einzustellen, die Ihnen bei der täglichen Hausarbeit hilft, und möchten Ihr Vorhaben nun endlich in die Tat umsetzen? Dann sollten Sie unbedingt daran denken, dass Sie Ihre Putzfrau richtig anmelden müssen.
Reinigungspersonal anmelden und versichern – viele Arbeitgeber handeln aus Unwissenheit
Für viele Haushalte ist eine Putzfrau eine unverzichtbare Hilfe. Wenn auch Sie sich das Leben mit Hilfe einer Reinigungskraft erleichtern möchten, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können eine Reinigungskraft selbst einstellen und versichern, oder Sie wenden sich an eine professionelle Agentur oder Plattform, die Sie an eine professionelle Haushaltshilfe vermittelt und Sie beim Einstellungsprozess und allem, was damit zusammenhängt, unterstützt.
Oftmals wird der scheinbar einfachere Weg gewählt und selbst nach einer Reinigungskraft gesucht – sei es über einen Flyer, online oder im eigenen Netzwerk. Was dabei jedoch oft übersehen wird: Wer eine Reinigungskraft selbständig einstellt, wird zum Arbeitgeber. Damit gehen verschiedene Rechte und Pflichten einher. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber meldet seine Reinigungskraft an und versichert sie. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht der Fall. Die Realität ist, dass viele Hausangestellte illegal beschäftigt werden, weil den Arbeitgebern entweder das Wissen über die notwendigen Anmeldeverfahren fehlt oder sie einfach Zeit sparen wollen. Um die Arbeit Ihrer Reinigungskraft und vor allem das Ergebnis mit gutem Gewissen geniessen zu können, ist es entscheidend, dass Sie Ihre Reinigungskraft korrekt einstellen. Auch Ihre Reinigungskraft wird sich in ihrem Arbeitsverhältnis viel wohler fühlen, wenn sie weiss, dass Sie als Arbeitgeber verantwortungsbewusst und professionell handeln und sie sich auf eine korrekte Abrechnung und einen ausreichenden Versicherungsschutz verlassen kann. Und eine zufriedene Reinigungskraft arbeitet mit deutlich mehr Engagement und liefert somit bessere Ergebnisse – wovon Sie letztlich profitieren.
Ihre Putzfrau richtig versichern – das müssen Sie wissen.
Wenn Sie planen, eine Putzfrau privat einzustellen, sollten Sie die folgenden Aufgaben berücksichtigen, die auf Sie zukommen.
1. Arbeitsvertrag
Je nach Kanton, in dem Sie leben, gilt der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Hausangestellte. Die Bedingungen dieses Vertrages können von Kanton zu Kanton variieren. Um die entsprechenden Arbeitsverträge zu erhalten, können Sie sich an das kantonale Amt für Wirtschaft wenden. Dort erhalten Sie das Formular zur Anmeldung einer Putzfrau. Der Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte regelt den Lohn Ihrer Haushaltshilfe, wenn sie 5 oder mehr Stunden pro Woche für Sie arbeitet.
2. Anmeldung bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung).
In der Schweiz sind Sie verpflichtet, Ihre Haushaltshilfe bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) anzumelden. Wenn Sie Ihre Putzfrau bei der AHV anmelden möchten, benötigen Sie deren persönliche AHV-Nummer. Wenden Sie sich an die zuständige AHV-Zweigstelle in Ihrem Wohnkanton.
3. Unfallversicherung
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unfallversicherung für Ihre Haushaltshilfe. Bekanntlich passieren die meisten Unfälle im Haushalt, und die damit verbundenen Reinigungs- und Hausarbeiten bergen ein erhebliches Unfallrisiko. Die Krankenversicherung Ihrer Haushaltshilfe deckt diese Vorfälle nicht ab, da sie nur für Nichtberufsunfälle aufkommt. Dies wiederum macht Sie haftbar für alle Unfälle, die Ihre Haushaltshilfe in Ihrem Haus oder bei der Ausführung von Aufgaben in Ihrem Auftrag erleidet. Eine Unfallversicherung (BU) ist daher zur finanziellen Absicherung unerlässlich. Der Arbeitgeber ist für die Zahlung der Prämie für diese Unfallversicherung verantwortlich. Die Prämie darf nicht vom Lohn der Haushaltshilfe abgezogen werden. Arbeitet die Haushaltshilfe mehr als 8 Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber, ist zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung (NBU) erforderlich. Diese Versicherungsprämie kann vom Lohn abgezogen werden.
4. Krankheit
Fällt Ihre Putzfrau krankheitsbedingt aus, muss auch ihr Lohnanspruch geregelt sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Putzfrau richtig anmelden. Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) regelt die Rechte und Pflichten bei der Beschäftigung von Hausangestellten. Darüber hinaus müssen auch kantonale Vorschriften und Normalarbeitsverträge (NAV) beachtet werden. Viele dieser Normalarbeitsverträge schreiben vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, für Hausangestellte eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Eine solche Versicherung stellt sicher, dass die Putzfrau bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zu 720 Tage lang 80 % ihres Lohnes erhält. Arbeitgeber, die eine solche Versicherung nicht abschliessen, müssen ihre Putzfrau auch im Krankheitsfall aus eigener Tasche weiterbezahlen. Diese Art der Versicherung schützt den Arbeitgeber somit vor einem immensen finanziellen Risiko. Es ist auch möglich, dass Arbeitgeber und Putzfrau einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen, der den Normalarbeitsvertrag ausser Kraft setzt und somit die Krankentaggeldversicherung umgeht. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollte Ihre Putzfrau im ersten Anstellungsjahr für längere Zeit erkranken, sind Sie verpflichtet, ihr den vollen Lohn zu zahlen, allerdings nur für drei Wochen. Dieser Anspruch erhöht sich um mehrere Wochen für jedes weitere Jahr, das Ihre Putzfrau für Sie arbeitet. Inwieweit sich dieser Anspruch verlängert, hängt von der Rechtspraxis (Berner/Zürcher/Basler Skala) des jeweiligen Kantons ab. Wird kein schriftlicher Vertrag geschlossen, gilt automatisch der Normalarbeitsvertrag des jeweiligen Kantons.
5. Familienzulagen
Die Anmeldung Ihrer Putzfrau bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt) ermöglicht es Ihnen, einen allfälligen Anspruch auf Kinderzulagen zu klären. Hat Ihre Putzfrau Kinder unter 16 Jahren oder Kinder unter 25 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, hat sie möglicherweise Anspruch auf Familienzulagen.
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